04.01.11 00:00 Alter: 14 Monat(e)

Das ändert sich für Autofahrer im Jahr 2011

Bonn. Alle Jahre wieder müssen und dürfen sich Autofahrer zum Jahreswechsel auf zahlreiche Neuerungen und Änderungen einstellen - von der Erweiterung von Umweltzonen über den Führerschein ab 17 und Bußgeldbescheide aus dem europäischen Ausland bis hin zum Tagfahrlicht und dem neuen Kraftstoff E 10.

Zum 1. Januar 2011 wird nach fünf Jahren Erprobungsphase das Modell "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren" bundesweit zum Dauerrecht. Die Führerschein-Neulinge dürfen bis zur Volljährigkeit aber nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren, der älter als 30 Jahre sein und den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen muss. Spontan kann sich jedoch kein Erwachsener mit einem Fahranfänger ins Auto setzen. Er muss beim Antrag auf den Führerschein namentlich genannt werden und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben. Maximal fünf Begleitpersonen können angegeben werden.

EU-Bußgelder: Nicht bezahlte Knöllchen ab 70 Euro aus anderen EU-Staaten werden ab Anfang Januar auch in Deutschland vollstreckt. Wichtig zu wissen: Die 70 Euro beziehen sich nicht auf die Höhe des Bußgeldes, sondern auf alle Verfahrenskosten. Dadurch können unter Umständen geringere Strafen im europäischen Ausland vollstreckt und eingetrieben werden. Verkehrssünder aus Deutschland, die im EU-Ausland gegen geltendes Recht verstoßen, können künftig hierzulande zur Kasse gebeten werden.

Diesel Euro 6: Bei der Neuzulassung eines Diesel-Pkw mit Euro-6-Abgasnorm, die ab dem 1. Januar erstmals angemeldet werden, gibt es ab Anfang 2011 einen bis Ende 2013 befristeten Steuerfreibetrag von 150 Euro.

EU-Behinderten-Parkausweise: Alte, noch nicht EU-weite Behinderten-Parkausweise werden ungültig und müssen umgetauscht werden. Ab 2011gilt nur noch der EU-einheitliche blaue Parkausweis. Den EU-Ausweis gibt es bereits seit Januar 2001, nun endet die zehnjährige Übergangsfrist. Deshalb sollten Betroffene, die nach wie vor den alten Ausweis nutzen, noch in diesem Jahr ihren Parkausweis kostenlos umtauschen, und zwar dort, wo sie ihren bisherigen Ausweis bekommen haben. Zuständig sind in der Regel die Ordnungs- oder die Straßenverkehrsämter.Wer ab dem kommenden Jahr mit dem alten Parkausweis ohne Lichtbild auf den mit einem Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichneten Flächen parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Benzin “Super E 10“: Zum Jahreswechsel gibt es an den Tankstellen unter der Bezeichnung Benzin E10 Ottokraftstoff mit einem erhöhten Ethanolanteil von maximal zehn Prozent. Bislang waren fünf Prozent Ethanol im Benzin erlaubt. Diesen Kraftstoff wird es auch weiterhin geben. Das neue Gemisch wird mit dem Zusatz "Super E10" gekennzeichnet. Doch aufgepasst: Nicht alle Fahrzeuge vertragen den neuen Kraftstoff. Deshalb können sich Autofahrer vor dem erstmaligen Betanken bei ihrem Kfz-Meisterbetrieb erkundigen, ob ihr Fahrzeug mit dem neuen umweltverträglicheren Kraftstoff klar kommt.

Tagfahrleuchten: Ab dem 7. Februar 2011 erhalten neue Pkw-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge ohne Tagfahrleuchten keine Typgenehmigung mehr. Vorteil: Das Tagfahrlicht schaltet sich automatisch ein, wenn der Motor angelassen wird, erhöht die Sichtbarkeit am Tag und vermindert das Unfallrisiko. Ältere Autos können nachgerüstet werden. Für neue Nutzfahrzeuge gilt die Vorgabe von Tagfahrleuchten ein Jahr später ab August 2012.

Im europäischen Ausland ist die Nutzung des Tagfahrlichts für Pkw folgendermaßen geregelt: Die Schweiz und Frankreich empfehlen lediglich das Einschalten des Lichts am Tag. In Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Estland und Island ist das Fahren mit eingeschaltetem Licht vorgeschrieben. Ebenso in Italien, Portugal, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Litauen, Lettland, Mazedonien, Polen, Rumänien, Russland, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn und Weißrussland.

In Bulgarien gilt die Lichtpflicht vom 1. November bis 1. März und in Kroatien vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März. Lkw-Konturmarkierungen: Neue "Brummis“ über 7,5 Tonnen und ihre Anhänger ab 3,5 Tonnen müssen ab 10. Juli 2011 so gestaltet sein, dass ihre Konturen in der Nacht durch selbstklebende reflektierende Folien besser sichtbar sind. Die sogenannten Konturmarkierungen sind seit Jahren in Deutschland erlaubt und müssen ab Juli 2011 entsprechend der europäischen Richtlinie 2007/35/EG eingesetzt werden.

Umweltzonen: Augsburg, Düsseldorf, Osnabrück und Wuppertal verschärfen ihre Regelungen und sperren Autos mit roter Plakette aus. Dies gilt teilweise bereits mit dem Jahreswechsel. In Leipzig entsteht zum 1. März eine neue Sperrzone, in die nur Autos mit grüner Plakette einfahren dürfen. Im badenwürttembergischen Markgröningen wird zum 1. Juli eine neue Umweltzone eingeführt.

Wechselkennzeichen: Bis zu drei Autos sollen sich ab Mitte 2011 ein Nummernschild teilen können. Allerdings darf immer nur eines mit dem Wechselkennzeichen in Betrieb sein.


 

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