|
24.12.10 13:35 Alter: 14 Monat(e)
Drei Brummis wegen gefährlichen Eisplatten auf dem Dach gestopptGöttingen. Bei einer Schwerlastkontrolle auf der A 7 bei Göttingen haben Beamte der Autobahnpolizei am Mittwochvormittag (22.12.10) sieben LKW überprüft. Die Fahrzeuge wurden von der Autobahn auf das Gelände der Autobahnmeisterei gelotst und dort kontrolliert. An allen angehaltenen Fahrzeugen war nach Aussage der Ordnungshüter etwas zu beanstanden.Insgesamt wurden zwölf Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Lenk- und Ruhezeiten, zwei weitere wegen mangelhafter Ladungssicherung sowie drei wegen auf dem Dach liegender Eisplatten bzw. Schneelasten gefertigt. Vier LKW-Fahrern musste die Weiterfahrt vorübergehend untersagt werden, allein in drei Fällen waren gefährlichen Eisplatten auf dem Dach der Grund. Lediglich bei einem LKW war mangelhafte Ladungssicherung der Auslöser. Ein 36 Jahre alter Fahrer eines Sattelzuges aus dem Kreis Altenkirchen wurde von den Beamten bei den Vorbereitungen zur Weiterfahrt auf dem Gelände der Raststätte Göttingen angetroffen. Bei Begutachtung des Anhängers stellten die Experten eine ca. 20 cm dicke Schnee- und Eisschicht auf dessen Dach fest, die teilweise 10 cm seitlich über den Aufbau hinausragte. Dem Brummifahrer wurde sofort die Weiterfahrt bis zur Beseitigung der gefährlichen Schneelast untersagt. Auf dem Auflieger eines Sattelzuges aus dem Kreis Norderstedt stießen die Beamten während der Kontrolle auf ca. 5 cm dicke Eisplatten. Dem 56-jährigen Fahrer wurde ebenfalls die Weiterfahrt untersagt. Mit eingeschaltetem Blaulicht begleitete ein Streifenwagen den LKW anschließend in Schrittgeschwindigkeit zu einer nahegelegenen Spedition, bei der die Halterspedition zwischenzeitlich die Reinigung des Daches in Auftrag gegeben hatte. Doch nicht nur LKW waren mit der gefährlichen "Dachfracht" unterwegs. Auch ein Kleintransporter aus dem Kreis Göttingen fuhr mit Schnee- und Eislast auf dem Dach in die Kontrolle. Das Eis war derart festgefroren, dass es durch den 45-jährigen Fahrer mit einem Gummihammer zerkleinert werden musste. Bis zur endgültigen Beseitigung der Gefahrenquelle wurde auch ihm die Weiterfahrt untersagt. Verstöße gegen die Winterreifenpflicht wurden bei der Kontrollaktion erfreulicherweise nicht festgestellt. |
TIPP: Klicken auf ein vorhandenes Bild vergrößert die Bildansicht! |