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30.11.10 08:52 Alter: 14 Monat(e)
Details zur WinterreifenpflichtEs schneit und das neue Gesetz zur "Winterreifenpflicht" muss sich sehr schnell in der Praxis bewähren. Das ist für den EUKV Anlass, die neuen gesetzlichen Regelungen noch einmal zu verdeutlichen: Erst einmal muss festgestellt werden, dass es keine Winterreifenpflicht gibt - so die Polizei Viersen.Aus einer Ausrüstungsvorschrift, die in die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gehört, wurde eine Verhaltensvorschrift. Man kann von einem situativen Fahrverbot sprechen. Eine Verhaltenspflicht gilt für alle, die die deutschen Straßen benutzen, also auch für unsere ausländischen Freunde wie z. B. die Niederländer, die nur kurz zu uns zum Einkaufen kommen. Die neue Verordnung, die am 1.12.2010 in Kraft treten soll, schreibt vor, dass ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit M + S -Reifen gefahren werden darf. Für spezielle Fahrzeuge, wie z. B. für die Personenbeförderung ausgelegte Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen, für Lkw oder für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft gelten besondere Regelungen. Es gibt in der Verordnung keinen festgelegten Zeitraum, in dem die beschriebenen Reifen aufgezogen sein müssen, um immer fahren zu dürfen. Es kommt nur auf die tatsächlichen Wetterverhältnisse an. Kraftfahrzeuge können also bis zum Eintritt der beschriebenen Wetterverhältnisse mit Sommerreifen gefahren werden. Treten dann die benannten Wetterverhältnisse auf, darf aber nicht weitergefahren werden. Die Vorschriften gelten nur für das Fahren, das Parken von Kraftfahrzeugen ohne M+S-Reifen ist erlaubt. Unter die in der Verordnung benannten Kraftfahrzeuge fallen auch Kräder, Roller oder Mofas. Diese Kraftfahrzeuge dürfen bei den angegebenen Wetterverhältnissen auch nur fahren, wenn sie die vorgeschriebene Bereifung aufweisen. Für Anhänger gilt diese Vorschrift nicht. Ein kleines Problem stellen die Ganzjahresreifen dar: Sofern sie den Anforderungen des Anhangs II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, dürfen sie benutzt werden. Das Ministerium führt aus: "Auch Ganzjahresreifen können den Eigenschaften der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen und mit einem M+S-Symbol versehen werden." Auf den Ganzjahresreifen muss entweder M+S oder/und das Bergpiktogramm mit Schneeflocke aufgebracht sein. Alle Verstöße gegen die neue Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, der geringste Verstoß ist mit 40 Euro Bußgeld bedroht ist. Aufgrund der Spezialregelungen kann ein Verstoß aber deutlich teurer werden. Verursacht z. B. ein Lkw über 3,5 t ohne "Winterreifen" auf der Antriebsache einen Verkehrsunfall mit Sachschaden, sind 140 Euro fällig. Die beschriebenen Witterungsverhältnisse können plötzlich eintreten und derjenige, der keine Winterreifen aufgezogen hat, muss bei einem Witterungsumschwung das Auto stehen lassen. Zu Ihrer Sicherheit und zum Erhalt Ihrer Mobilität empfiehlt die Polizei, nicht auf Petrus zu vertrauen, sondern rechtzeitig Winterreifen aufzuziehen. |
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