07.10.10 15:26 Alter: 14 Monat(e)

„Seit heute ist der bundesweite Test politisch tot“

Länderverkehrsminister bremsen Monstertruck-Testfahrten aus

Berlin. Mit Freude hat die Allianz pro Schiene das Nein der Länderverkehrsministerkonferenz zu den für Anfang 2011 geplanten bundesweiten Gigaliner-Testfahrten aufgenommen. „Wir sind erleichtert, dass auf der Länderebene die verkehrspolitische Vernunft gesiegt hat“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, am Donnerstag in Berlin. Ein Monstertruck-Test, den die Menschen nicht wollen, der gegen geltendes Recht verstößt und den die Mehrheit der Länder ablehnt, ist nicht mehr vermittelbar“, sagte Flege. „Seit heute ist der bundesweite Großeinsatz von Riesen-Lkw politisch tot.“

Daran könnten auch die bei der Länderverkehrsministerkonferenz am Donnerstag in Weimar angekündigten Arbeitsgespräche zwischen Ländern und Bund nichts ändern, zeigte sich Flege überzeugt. Die frisch gegründete „Initiative für Innovative Nutzfahrzeuge“ bewertete Flege als ein „letztes Aufbäumen“ der geballten Wirtschaftsmacht der Riesen-Lkw-Befürworter. Dem Steuerzahler hätten die Länder mit ihrem Votum Mehrkosten in Milliardenhöhe erspart, sagte Flege. Auch die Verkehrsteilnehmer auf Deutschlands Autobahnen könnten aufatmen. „Schon heute ist in jeden fünften tödlichen Unfall ein Lastwagen verwickelt. Der Riesen-Lkw wirft zusätzliche Sicherheitsprobleme auf.“ Schließlich seien unerwünschte Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße vermieden worden. „Mit ihrem Nein haben die Länder dem Klima und den Menschen einen guten Dienst erwiesen.“

Die Allianz pro Schiene koordiniert seit Sommer 2007 den Widerstand gegen Monstertruck-Fahrten in Deutschland und seit Anfang 2008 den Widerstand in der EU (www.nomegatrucks.eu). Gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und dem Deutschen Institut für Urbanistik (difu) hat sie kürzlich ein Rechtsgutachten vorgestellt, demzufolge ein mittels Ausnahmeverordnung verfügter Feldversuch ohne Mitentscheidung der Länder rechtswidrig ist.


 

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