16.09.10 11:25 Alter: 14 Monat(e)
Lang-LKW-Test könnte rechtswidrig sein
Berlin. Die von der Bundesregierung für Anfang 2011 geplanten bundesweiten Testfahren mit Lang-LKW könnten rechtswidrig sein. Nach einem Gutachten des Deutschen Instituts für Urbanistik (DiFu) im Auftrag der Schienenlobbyisten von Allianz pro Schiene fehlt für den Modellversuch mit so genannten Eurocombis die gesetzliche Grundlage.
Eine Ausnahmegenehmigung der Bundesregierung ist danach nur für Fahrzeuge mit einer maximalen Länge von 18,75 Meter möglich. In Ausnahmefällen darf sie auch für Sondertransporte mit überlangen Gütern wie Windkrafträdern erteilt werden. Die 25,25 Meter langen und bis zu 40 Tonnen schweren Eurocombis fallen aber nicht unter diese Regelung. „Das Verkehrsministerium darf bundesweite Testfahrten nicht ohne die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat auf dem Wege der Ausnahmeverordnung erlauben“, sagte Difu-Leiter Klaus J. Beckmann am Mittwoch in Berlin.
Die Allianz pro Schiene, die die Expertise gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in Auftrag gegeben hatte, forderte von der Bundesregierung, die Vorbereitungen für die Lang-LKW-Tests zu stoppen. „Sollte das Verkehrsministerium an seinen Plänen festhalten und sich über die rechtlichen Schranken einfach hinwegsetzen, dann wird es massive Proteste und auch Klagen geben“, warnte Geschäftsführer Dirk Flege. Klagen könnten Bundesländer oder Abgeordnete im Bundestag.
Nach Ansicht des Verkehrsministeriums beruht die Expertise auf falschen Voraussetzungen. „Eine Ausnahmeverordnung bedarf weder der Zustimmung des Bundestages noch des Bundesrates“, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Andreas Scheuer, der „VerkehrsRundschau“. Noch liege kein Verordnungsentwurf vor. Scheuer zeigte sich gegenüber dem Fachmagazin aber zuversichtlich, „dass einzelne Bundesländer, vereinzelte Verbände oder bestimmte Interessenvertretungen anderer Verkehrsträger ihre noch zögerliche bis ablehnende Haltung gegenüber diesem Probebetrieb aufgeben werden, sobald sie den konkreten Arbeitsentwurf in den Händen halten“. (ag)