03.09.10 16:38 Alter: 14 Monat(e)

Kontrolle auf der Autobahn A1: Beanstandungsquote betrug 70 %

Im Rahmen einer Großkontrolle der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion (PD) Oldenburg am 3. September 2010 wiesen 33 von insgesamt 47 überprüften Kraftfahrzeugen Mängel auf. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 70 Prozent. 16 Fahrern musste die Weiterfahrt untersagt werden.

Der Schwerpunkt der Kontrolle lag in der Überwachung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs. Die Kontrollen fanden in der Zeit von 13 bis 21 Uhr auf der BAB 1 (Tank- und Rastanlage Wildeshausen Süd) statt. Die zu überprüfenden Verkehrsteilnehmer wurden von Motorrad- bzw. Pkw-Streifen aus dem fließenden Verkehr heraus selektiert und den jeweiligen Kontrollteams zugeführt.

Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, die Ladungssicherheit, Geschwindigkeitsüberschreitungen und technische Mängel waren an der Tagesordnung. Einige Beispiele: Besondere Brisanz hatte die Kontrolle eines Gefahrguttransporters. Ein 45-jährige Fahrer aus Polen war mit einem deutschen Sattelzug mit Gefahrgut unterwegs. Bei der Kontrolle konnte er keine notwendige Schutzausrüstung und Beförderungspapiere vorlegen. Dieses hätte bei einem Verkehrsunfall verheerende Folgen gehabt. Zum einen hätte der Stoff nicht sofort bestimmt werden und der Fahrer hätte sich beim Austritt des Stoffes auch nicht gegen das gefährliche Gut schützen können.

Anhand des Beförderungspapiers können viele Maßnahmen bei einem Gefahrgutaustritt koordiniert werden. Im Beförderungspapier sind nicht nur der Stoff sondern auch Versender und Empfänger genannt, so dass bei Unklarheiten sofort Rücksprache gehalten werden kann. Dieses wäre insbesondere in diesem Fall wichtig gewesen, da es sich um einen umweltgefährdenden Stoff (UN 3082) gehandelt hat, der nicht näher bestimmt wird.

Wie der Verkehrsunfall bei Lohne am gleichen Tag gezeigt hat, ist dieses für die Bergung von Verletzten und Sperrung des Unfallortes von elementarer Bedeutung. Dem Fahrer musste die Weiterfahrt bis auf weiteres untersagt werden.

Erschreckend bei der Kontrolle war noch, dass zwei weitere Gefahrguttransporter wegen mangelnder Ladungssicherung oder mangelnder Ruhezeit stillgelegt werden mussten.

Zwei Sattelzüge einer Spedition aus den Niederlanden hatten versucht die Kontrollstelle über die Landstraße zu umfahren. Beim Auffahren auf die BAB wurden beide bei Groß Ippener kontrolliert und ein Gesamtgewicht von ca. 46 Tonnen bzw. 49 Tonnen festgestellt. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen handelt es sich um Überschreitungen von sechs bzw. neun Tonnen. Neben Sicherheitsleistungen in Höhe von etwa 400 Euro für die Fahrer, erwartet den Halter ein empfindliches Gewinnabschöpfungsverfahren, da er für die Überladung eigentlich einen dritten LKW hätte einsetzen müssen. Dieses Verfahren wird dem Halter ca. 4.000 bis 5.000 Euro kosten.


 

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