28.08.10 16:26 Alter: 14 Monat(e)

Ende der Sommerferien: Was dürfen Busfahrer?

Wenn die Schulzeit wieder beginnt, beginnt für viele Busfahrer auch wieder der Stress mit lärmenden Kindern im Bus. Darf der Fahrer einen Störenfried vor die Bustür setzen?

Die grundsätzliche Antwort lautet „Nein“. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht aus öffentlichen Verkehrsmitteln gewiesen werden. Laut Beförderungsgesetz gilt die Pflicht der Verkehrsunternehmen, Minderjährige sicher zu transportieren. Haben sie beispielsweise keinen Fahrschein oder kein Geld dabei, fällt die übliche Strafe an, die von den Eltern zu bezahlen ist – aber der junge Passagier darf an Bord bleiben. Der „Aussetzung Schutzbefohlener“ sollte sich kein Busfahrer schuldig machen.

Ein bisschen anders sieht es aus, wenn ein Jugendlicher bei der Fahrt zur oder von der Schule regelmäßig stänkert, randaliert, andere Schüler ärgert oder ähnliches. Auch hier darf der Quälgeist nicht auf der Strecke ausgesetzt werden, aber er kann grundsätzlich vom Schulbusverkehr ausgeschlossen werden. Entsprechende Regelungen, die die Voraussetzungen des Ausschlusses und die Vorgehensweise enthalten, sollten in dem Beförderungsvertrag zwischen Schule und Unternehmen festgeschrieben sein. Danach muss der Rüpel selbst schauen, wie er zur Schule und wieder nach hause kommt.
(akp)


 

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