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20.08.10 10:00 Alter: 14 Monat(e)
Bundesregierung legt Änderungen im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vorDer Bundesregierung hat den "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes" beschlossen und kürzlich dem Bundesrat vorgelegt. Damit soll auch der Bestandsschutz erweitert werden. Zudem wird der Geltungsbereich auf kommunale Eigenbetriebe erweitert.Als Begründung für die Gesetzesänderung nannte die Bundesregierung unter anderem, dass das Europäische Parlament mit der „Richtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr“ zwar eine Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung der Fahrerinnen und Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr in der Europäischen Union gewährleisten wollte. Es ist laut dem Änderungsentwurf aber nicht von der EU beabsichtigt gewesen, berufliche Besitzstände einzuschränken. So sieht die Bundereigerung Nachbesserungsbedarf: Gemäß § 3 BKrFQG genießen Berufskraftfahrer, die an besonderen Stichtagen im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind, Bestandsschutz. Berufskraftfahrer, deren Fahrerlaubnis vor den maßgeblichen Stichtagen erloschen ist, fallen nicht mehr unter de Bestandsschutz und müssen deshalb die Grundqualifikation ableisten. "Dies bedeutet eine zeit- und kostenintensive Ausbildung, obwohl nicht generell davon auszugehen ist, dass die bis zu den jeweiligen Stichtagen unterstellte Grundqualifikation gegenstandslos wird", heißt es in der Gesetzesänderung. Dies soll geändert werden. Eine Ergänzung des § 3 BKrFQG soll auch bei den Fahrerinnen und Fahrern, deren Fahrerlaubnis vor den maßgeblichen Stichtagen erloschen ist, die Grundqualifikation weiterhin unterstellen. Langtext im EUKV-Mitgliederbereich! |
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