07.08.10 14:11 Alter: 14 Monat(e)

Verstärkte Zusammenarbeit in der EU hat Premiere: mehr Rechtssicherheit für Ehepaare unterschiedlicher Staatsangehörigkeit

Erstmals in der Geschichte der EU bedienen sich die Mitgliedstaaten des Verfahrens der Verstärkten Zusammenarbeit, um eine Regelung zu treffen, die Ehepaaren unterschiedlicher Staatsangehörigkeit bei einer Scheidung die Wahl des anwendbaren Rechts überlässt. Der Beschluss über die Anwendung des Verfahrens der Verstärkten Zusammenarbeit, die die Europäische Kommission fünf Monate zuvor vorgeschlagen hatte, wurde am 22. Juli im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Bei der Verstärkten Zusammenarbeit kann eine Gruppe von mindestens neun Mitgliedstaaten im Alleingang Maßnahmen ergreifen, wenn eine Einigung aller 27 Mitgliedstaaten nicht möglich ist. Im vorliegenden Fall haben sich 14 Mitgliedstaaten zusammengetan, um eine Regelung zu treffen, die gemischtnationalen Ehepaaren Rechtssicherheit verspricht und einem „Wettlauf zu den Gerichten“ vorbeugt, der mit emotional und finanziell belastenden Verfahren verbunden wäre. Die Regelung muss jetzt von den 14 Mitgliedstaaten auf der nächsten Ratstagung beschlossen werden, bevor sie in Kraft treten kann. An dem Verfahren beteiligen sich vorerst 14 EU-Staaten, doch können sich jederzeit weitere anschließen.

„Dieser erstmalige Rückgriff auf die Verstärkte Zusammenarbeit ist ein großer Schritt in Richtung einer EU, die Politik für ihre Bürger macht. Die Liebe macht nun mal nicht an Landesgrenzen halt! Die vielen Paare mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit brauchen rechtsverbindliche Regeln, die für ihren Fall gelten", erklärte Vizepräsidentin Viviane Reding und zugleich zuständige Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft. „Einige haben die Befürchtung geäußert, dass die Anwendung des Verfahrens der Verstärkten Zusammenarbeit das Ende der europäischen Integration im herkömmlichen Sinne bedeuten könnte. Ich für meinen Teil bin jedoch überzeugt, dass durch diesen Präzedenzfall die europäische Integration weiter vertieft wird. Hunderttausende von Ehepaaren mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit werden von der neuen Regelung profitieren. Wenn man bedenkt, dass der ursprüngliche Vorschlag auf dem Weg durch die Institutionen ein halbes Jahrzehnt lang nicht vorankam, so kann die EU jetzt sozusagen die Überholspur wählen, um wichtige gesetzgeberische Maßnahmen voranzubringen.“

Der Ratsbeschluss über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit wurde von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten am 12. Juli 2010 angenommen (IP/10/917). Seine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgte am 22. Juli. Die 14 teilnehmenden Länder (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn) werden jetzt über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung mit ausführlichen Vorschriften für die Scheidung von gemischtnationalen Ehen verhandeln und abstimmen. Die 14 Länder müssen die Verordnung einstimmig beschließen und das Europäische Parlament konsultieren, bevor sie in Kraft treten kann.

Die Regelung soll im Streitfall den schwächeren Partner bei einer Scheidung schützen. Ehepaare mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit können künftig vereinbaren, welchem nationalen Recht ihre Scheidung oder Trennung unterliegen soll. Können sich die Ehepartner nicht einigen, verfügen die Gerichte über gemeinsame Anknüpfungspunkte, um das anwendbare nationale Recht zu bestimmen. Ehepaare erhalten so größere Rechts- und Planungssicherheit und mehr Flexibilität. Dies würde Ehepartnern und deren Kindern komplizierte, langwierige und belastende Verfahren ersparen.

Die neue Regelung ist für Ehegatten unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sowie für Ehepaare gedacht, die getrennt in verschiedenen Ländern oder zusammen in einem anderen Land als ihrem Heimatland leben. Der Handlungsbedarf auf EU-Ebene liegt auf der Hand: Im Jahr 2007 gab es in den 27 EU-Mitgliedstaaten mehr als eine Million Scheidungen; davon hatten 140 000 (13 %) einen „internationalen Hintergrund“.

Das Europäische Parlament stimmte am 16. Juni 2010 der Verstärkten Zusammenarbeit zu (IP/10/747), nachdem die EU-Justizminister bereits am 4. Juni ihre Unterstützung signalisiert hatten (MEMO/10/236).

Die Kommission hatte am 24. März 2010 (IP/10/347) mit dieser Initiative auf einen Antrag von neun EU-Mitgliedstaaten reagiert, die nicht hinnehmen wollten, dass der Rat dem Vorschlag der Kommission von 2006 keine Maßnahmen folgen ließ (Griechenland zog nach anfänglicher Beteiligung seinen Antrag zurück). Seither haben sich fünf weitere Länder – Belgien, Deutschland, Lettland, Malta und Portugal – der EU-Initiative angeschlossen (IP/10/628).

Andere Länder, die ebenfalls teilnehmen möchten, können dies jederzeit tun. Nach dem Vertrag von Lissabon müssen sie zuvor den Rat und die Kommission informieren.

Hintergrund

Nach den EU-Verträgen dürfen neun oder mehr Länder eine Maßnahme allein weiterführen, die sie für wichtig halten, die aber von einer kleinen Minderheit von Mitgliedstaaten blockiert wird. Andere EU-Mitgliedstaaten können sich zu einem späteren Zeitpunkt anschließen (Artikel 331 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).

Die Kommission legte erstmals 2006 einen Vorschlag für eine Scheidungsregelung für gemischtnationale Ehen vor, der aber nicht die erforderliche einstimmige Unterstützung der EU-Regierungen fand. Die vorgeschlagene EU-Verordnung hat auf nationales Scheidungs- oder Eherecht keinerlei Auswirkung.


 

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