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18.07.10 18:05 Alter: 14 Monat(e)
Passagierrechte: Was man vor dem Urlaub wissen sollteSommerzeit ist Reisezeit. Doch gerade im Sommer ist man vor Überbuchungen oder allzu langen Verspätungen nicht gefeit: Welche Rechte hat man als Fahrgast? Während das Europäische Parlament letzte Woche in Straßburg eine neue Verordnung bestätigt hat, die die Rechte von Schiffs- und Busreisenden verbessern soll, hat die Kommission eine Kampagne gestartet, die an die Rechte von Flug- und Bahnreisenden erinnert. Eine Übersicht.Mit Schiff und Bus Die vom Plenum in Straßburg letzte Woche bestätigte neue Verordnung sieht vor, dass man bei einer Verspätung von mehr als eineinhalb Stunden im Schiffsverkehr Anspruch auf Entschädigung oder Umbuchung hat. Bei besonders langen Verspätungen wird man sogar Anspruch auf zusätzliche Entschädigungszahlungen von bis zu 50 % des Fahrtpreises erhalten. Wie im Flugverkehr wird auch hier in Zukunft der Betreiber für Unterkunft und Mahlzeiten aufkommen müssen, wenn man zu einer Übernachtung gezwungen ist. Außerdem hat das Europäische Parlament beschlossen, dass Fahrgäste mit Behinderung kostenlose Unterstützung am Hafen erhalten sollen. Die neuen Rechte von Schiffsreisenden werden ab 2012 wirksam. Ähnliche Regeln für Busreisende wurden vom Parlament ebenfalls bereits bestätigt, die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten sind jedoch noch im Gange. Mit dem Flugzeug Bereits wirksam sind die Regeln für Flugreisende: Wenn der Flug überbucht oder annulliert wurde oder mehr als fünf Stunden Verspätung hat, sollte man eine Entschädigung oder Umbuchung auf einen neuen Flug verlangen. Wird man auf keinen Flug zugelassen, hat man auf eine zusätzliche Entschädigung zwischen 125 und 600 Euro Anspruch. Den Umständen entsprechend sollte die Fluggesellschaft auch Mahlzeiten, Anrufe oder wenn nötig ein Hotel ermöglichen. Wenn das Gepäck verloren geht, hat man Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 1.200 Euro. Vor der Buchung haben Fluggäste außerdem ein Recht darauf, zu wissen, mit wem sie fliegen: Sie können jederzeit die „schwarze Liste“ von Airlines überprüfen, deren Betrieb in der EU untersagt ist (siehe link unten). Überdies muss der schließlich zu zahlende Endpreis während des gesamten Buchungsprozesses angezeigt werden. Bei Pauschalreisen müssen die jeweiligen Veranstalter genaue Auskünfte über die Reise erteilen. Veranstalter sind auch verantwortlich dafür, wenn etwas schief geht. Mit dem Zug Wenn ein Zug mehr als eineinhalb Stunden Verspätung hat oder annulliert wurde, hat man Anspruch auf Entschädigung (oder Umbuchung). Auch bei Verlust von Gepäckstücken hat man Anspruch auf Entschädigung (bis zu 1.300 Euro pro Gepäckstück). Passagiere mit eingeschränkter Mobilität haben in Zügen und Flugzeugen das Recht auf einen hürdefreien Zugang und auf kostenlose Unterstützung vor, während und nach der Reise. Mit dem Auto? Hier gibt es keine Ansprüche auf Entschädigung bei Verspätungen, nur eine Empfehlung: Fahren Sie vorsichtig. Gute Reise und schönen Urlaub… |
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