01.07.10 15:29 Alter: 14 Monat(e)

Erweiterte Lkw-Fahrverbote auf Bundesstraßen und Autobahnen

Ein zusätzliches Samstags-Fahrverbot für Lkw soll Autofahrern in der Ferienzeit den Urlaubsweg erleichtern. Um die Straßen zu entlasten, dürfen Lkw über 7,5 Tonnen oder Lastzüge auch an Samstagen im Juli und August diverse Autobahn- oder Bundesstraßen-Abschnitte nicht benutzen.

Gemäß der "Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung) vom 13. Mai 1985, die zuletzt mit Wirkung vom 5. August 2009 geändert worden ist, ergibt sich für zahlreiche Lastwagen im Sommer auch eine Art Samstagsfahrverbot: Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lastzüge dürfen auf den nachfolgend genannten Autobahnen und Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr nicht verkehren.


Autobahn-Abschnitte:
(Verbot gilt für beide Fahrtrichtungen)

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