22.06.10 08:13 Alter: 14 Monat(e)

Fachtagung der Deutschen Verkerhswacht für Erhöhung der Steuern auf Alkohol

Die Fachtagung der Deutschen Verkehrswacht kam anlässlich ihrer Jahreshauptversammlung in Hamburg zum Ergebnis, dass trotz deutlicher Rückgänge der allgemeinen Unfallzahlen das Fahren unter Alkoholeinfluss weiterhin ein erhebliches Problem darstellt. Allerdings habe sich das Problem zunehmend auf die "fahrenden Trinker" verlagert.

Daher komme der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung eine große Bedeutung zu. Sie sei eine große Hilfe für Alkoholabhängige, um zukünftig abstinent zu sein. Darüber hinaus zeigten Statistiken aus anderen Ländern, dass der Preis für Alkohol unzweifelhaft die Konsummenge beeinflusst. Insofern wäre eine Anhebung der Steuern auf Alkohol  aus Sicht der Fachtagung hilfreich.

Der Erfolg des absoluten Alkoholverbots für Fahranfänger und 18- bis 21-jährige Fahrer wurde als richtige Maßnahme gewürdigt. Da die Probleme in der Altersgruppe der 21- bis 24-Jährigen noch größer seien, solle die Null-Promille-Regelung auf diese Altersgruppe erweitert werden.


Positiv wurde auch die aus Belgien übernommene Aktion BOB gewertet, die zum Ziel hat, dass ein Fahrer in einer Gruppe nicht trinkt. Dabei wird der mit einem Schlüsselanhänger BOB gekennzeichnete Fahrer mit einem alkoholfreien Freigetränk belohnt. Für alle Risikogruppen wurde eine mindestens gleichbleibende Kontrollintensität der Polizei gefordert.


Alle Umfragen zeigten, dass sich die Einstellung zum Fahren unter Alkoholeinfluss seit den siebziger Jahren erheblich verändert hat. Junge Leute unter 25 Jahrenlehnen nach Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zu drei Vierteln alkoholisiertes Fahren ab und fordern daher entsprechende Kontrollen.


DVW-Präsident Kurt Bodewig würdigte die Konferenzergebnisse als wichtigen Beitrag zur aktuellen Debatte. "Die wissenschaftliche Diskussion zeigt, dass Schnellschüsse nicht weiterhelfen", so Bodewig. "Die DVW treibt in ihrer Organisation die Meinungsbildung zum Thema generelle Null-Promille-Regelung für Fahrzeugführer weiter."


 

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