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11.06.10 14:35 Alter: 14 Monat(e)
De-minimis-Förderung für den Transportsektor: Wer bis zum 30. Juni keinen Antrag stellt, verschenkt bares GeldEs wird höchste Zeit: Halter von schweren Nutzfahrzeugen, die in diesem Jahr noch in den Genuss des De-minimis-Zuschusses zum Beispiel für die Nachrüstung ihres schweren Nutzfahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter kommen wollen, können die Anträge nur noch bis zum 30. Juni stellen. Die Verlängerung der Antragsfrist (zuvor 31. März) wurde durch die angepasste Förderrichtlinie bestätigt, die am 11. Juni 2010 in Kraft getreten ist. Wer bis zum 30. Juni keinen Antrag gestellt hat, verliert die Förderung für 2010. Ebenfalls neu: die Erhöhung des Fördersatzes pro im Betrieb vorhandenem schweren Nutzfahrzeug von 1.400 auf 2.000 Euro. Dieser Satz bestimmt den jährlich maximal möglichen Zuschuss pro Unternehmen. Bei 15 Fahrzeugen sind das beispielsweise 30.000 Euro. Das dem Unternehmen insgesamt zustehende Geld kann dann für diverse Fördermaßnahmen auf mehrere Fahrzeuge verteilt werden, jedoch maximalbis 3.600 Euro je Fahrzeug. 10 % der getätigten Investitionen müssen aber in jedem Falle selbst getragen werden. |
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