09.04.10 18:04 Alter: 15 Monat(e)
29/03/2010 Sozialer Dialog: Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine Stimme geben
Der im Vertrag von Lissabon verankerte europäische soziale Dialog ist ein wichtiges sozialpolitisches Instrument, in dessen Rahmen die europäischen Sozialpartner – d. h. repräsentative europäische Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen – zusammenkommen können, um in der gesamten Industrie oder in verschiedenen Wirtschaftssektoren Veränderungen zu bewirken.
Seit seiner offiziellen Einführung im Jahr 1985 hat der soziale Dialog wichtige Ergebnisse erbracht und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Millionen von Menschen in ganz Europa beigetragen. Der soziale Dialog räumt einer Reihe von repräsentativen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen eine Schlüsselrolle in der Entwicklung der EU-Sozialpolitik ein. Im sozialen Dialog können die Sozialpartner gemeinsame Maßnahmen erörtern und ausarbeiten sowie verbindliche Vereinbarungen treffen, von denen manche im Rahmen des EU-Rechts umgesetzt werden.
Echte Vertretung
Der europäische soziale Dialog findet branchenübergreifend sowie auch auf sektoraler Ebene statt. Der branchenübergreifende Dialog betrifft Fragen, die für die gesamte Wirtschaft und den gesamten Arbeitsmarkt von Bedeutung sind, und wird von den folgenden europaweiten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen geführt:
- vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB);
- vom europäischen Arbeitgeberdachverband BUSINESSEUROPE; vom Europäischen Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP);
- von der Europäischen Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME).
Diese Organisationen vertreten Hunderte von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften, die wiederum Millionen von Arbeitnehmern in ganz Europa vertreten. Im Rahmen des sozialen Dialogs haben sie eine Reihe von gemeinsamen autonomen europäischen Vereinbarungen zu arbeitnehmerbezogenen Fragen wie Telearbeit, Arbeitsstress, Belästigung am Arbeitsplatz und Gewalt abgeschlossen.
Weiterhin ist zu erwähnen, dass die Richtlinien zu Teilzeitarbeit, befristeten Arbeitsverträgen und Elternurlaub auf den europäischen branchenübergreifenden Rahmenvereinbarungen der Sozialpartner basierten.
Sektoraler Dialog: etwas bewegen
1998 beschloss die Kommission die Einrichtung mehrerer Ausschüsse für den sozialen Dialog, um Gespräche zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern über die besonderen Bedürfnisse verschiedener Wirtschaftssektoren zu fördern.
Die Sozialpartner müssen bei der Kommission gemeinsam einen Antrag auf Eröffnung des sozialen Dialogs auf europäischer Ebene stellen. Es gibt heute rund 40 Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog, die die Möglichkeit haben, sich auf Texte zu einigen, die das Leben von Millionen von Arbeitnehmern beeinflussen können.
Im vergangenen Jahr beispielsweise haben Arbeitgeber und Gewerkschaften im Gesundheitswesen eine EU-weite Vereinbarung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Verletzungen durch Nadeln und andere scharfe Gegenstände unterzeichnet.
Der soziale Dialog für den Seeverkehrssektor hat zu einer europaweiten Vereinbarung und zu einem neuen EU-Gesetz geführt, das die Arbeitsbedingungen von rund 300 000 Seeleuten verbessern wird. Die Vereinbarung und die darauffolgende EU-Richtlinie haben neue Standards für Arbeitszeiten, Ausbildung, Unterbringung, medizinische Versorgung sowie Gesundheit und Sicherheit festgelegt.