09.03.10 09:44 Alter: 15 Monat(e)
Mikrofinanzierungsinstrument: 100 Millionen Euro zur Unterstützung von Arbeitslosen bei der Gründung von Kleinunternehmen
Die Europäische Kommission hat heute ein neues Mikrofinanzierungs¬instrument vorgeschlagen, mit dem Kleinunternehmern und Arbeitlosen, die ihr eigenes kleines Unternehmen gründen wollen, Kleinstkredite zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Instrument wird zunächst über Mittel in Höhe von 100 Mio. EUR verfügen, die im Rahmen einer gemeinsamen Initiative mit internationalen Finanzeinrichtungen, vor allem der EIB‑Gruppe (Europäische Investitionsbank), mehr als 500 Mio. EUR mobilisieren könnten. Die neue Fazilität ist eine der Maßnahmen, die in der Mitteilung der Kommission „Gemeinsames Engagement für Beschäftigung“ vom 3. Juni skizziert worden war. (siehe IP/09/859 und MEMO/09/259).
Der aktuelle Konjunkturrückgang setzte ein, als die Finanzkrise zu ernsten Liquiditätsengpässen führte: Banken stellten die Kreditvergabe untereinander sowie an Menschen ein, die diese Kredite benötigten, um ihren Geschäftstätigkeiten nachzugehen oder Arbeitsplätze zu schaffen. Das neue Mikrofinanzierungsinstrument zielt darauf ab, den Zugang zu Krediten für Menschen zu vereinfachen, die angesichts des eingeschränkten Kreditangebots bei der Mittelbeschaffung für eine Unternehmensgründung möglicherweise auf Probleme stoßen.
Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder zu verlieren drohen und die ihr eigenes Unternehmen gründen möchten, haben somit einen besseren Zugang zu Geldmitteln und profitieren von zusätzlichen Hilfsmaßnahmen, wie Mentoring, Aus‑ und Weiterbildung, Coaching. Benachteiligte Menschen, wie junge Menschen, die ihr eigenes Kleinunternehmen gründen oder erweitern möchten, werden ebenfalls von Bürgschaften und Hilfe bei der Erarbeitung des Unternehmensplans profitieren können.
Mit einem ursprünglichen Etat von 100 Mio. EUR sollen 500 Mio. EUR an Krediten in Zusammenarbeit mit internationalen Finanzeinrichtungen, wie der EIB‑Gruppe, mobilisiert werden. Damit könnten über einen Zeitraum von bis zu acht Jahren etwa 45 000 Kredite vergeben werden. Die Inanspruchnahme dieser Kredite wird zudem dadurch erleichtert, dass aus dem Europäischen Sozialfonds Zinsvergünstigungen gewährt werden können.
Bei Kleinstkrediten in der EU geht es um Beträge bis 25 000 EUR. Sie sind auf Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten (also 91 % aller europäischen Unternehmen) sowie auf Arbeitslose oder Nichterwerbstätige zugeschnitten, die den Sprung in die Selbständigkeit wagen wollen, aber keinen Zugang zu den klassischen Bankleistungen haben. Bei 99 % der Unternehmensgründungen in Europa handelt es sich um Kleinst- oder Kleinunternehmen; hinter einem Drittel dieser Gründungen stehen Arbeitslose.
Die Kommission geht davon aus, dass die neue „Mikrofinanzierungsfazilität Progress“ im Jahr 2010 zum Einsatz kommen wird.