09.12.09 12:53 Alter: 15 Monat(e)
Anerkennung von Berufsqualifikationen verbessern
Die EU-Kommission will Berufstätige besser über die Anerkennung ihrer Qualifikationen in anderen EU-Mitgliedstaaten informieren. Dazu hat sie einen entsprechenden Leitfaden veröffentlicht. Gleichzeitig mahnte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten zu einer vollständigen Umsetzung der Richtlinie über Berufsqualifikationen. Dazu erklärte EU-Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy: „Der Benutzerleitfaden liefert berufstätigen Personen wichtige praktische Informationen darüber, wie sie ihre Rechte im Binnenmarkt ausüben können. Hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie ersuche ich alle Mitgliedsstaaten, die diese noch nicht abgeschlossen haben, sicherzustellen, dass sie so schnell als möglich in Kraft gesetzt wird."
Der Benutzerleitfaden beinhaltet 66 Fragen und Antworten zu Themenfeldern, mit denen Berufstätige bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen in einem anderen Mitgliedstaat konfrontiert werden können. Die zugrunde liegende Richtlinie über Berufsqualifikationen umfasst über 800 von den Mitgliedstaaten reglementierte Berufe, die in einem Mitgliedstaat nur nach dem Erwerb bestimmter Berufsqualifikationen ausgeübt werden können.
Bei einigen Berufen im Gesundheitssektor und Architekten erfolgt die Anerkennung der in ihrem Herkunftsland erworbenen Qualifikationen automatisch, da die Voraussetzungen für diese Qualifikationen auf europäischer Ebene harmonisiert sind. Bei Berufstätigen im Handwerk findet die Anerkennung der Qualifikationen ebenfalls automatisch statt, sofern sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat eine bestimmte Berufserfahrung erworben haben. Hinsichtlich der restlichen Berufe sieht die Richtlinie ein System der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen von Fall zu Fall vor, damit die Qualifikationen von Bürgern in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihre berufliche Tätigkeit ausüben wollen, anerkannt werden können.
Die Richtlinie über Berufsqualifikationen von 2005 erleichtert die Freizügigkeit der Bürger, die als Selbstständige oder Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat tätig sein wollen. Die Richtlinie hätte bis zum 20. Oktober 2007 von allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. Mehr als zwei Jahre später haben dies fünf Mitgliedstaaten – Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland und Luxemburg – immer noch nicht getan.