04.12.09 15:18 Alter: 15 Monat(e)

Impulse für Kraftverkehr dank neuer Regeln

Ab sofort gelten neue Vorschriften im europäischen Kraftverkehr. Das so genannte Kraftverkehrspaket für den Güter- und Personenverkehr vereinfacht den Rechtsrahmen für 900.000 europäische Kraftverkehrsunternehmen und spart Verwaltungskosten von bis zu 190 Millionen Euro ein. EU-Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani, zuständig für Verkehr, sagte: "Dieses Kraftverkehrspaket kommt zur rechten Zeit: Die Kraftverkehrs­branche braucht jetzt deutliche und wirksame Regeln, um unnötigen bürokratischen Aufwand abzubauen. Das Paket bringt die erforderlichen harmonisierten Vorschriften mit dem freien Zugang zu den Verkehrsmärkten in Einklang."

Die neuen Regeln modernisieren, vereinfachen und straffen die Vorschriften für den Güter- und Personenkraftverkehr, die den Zugang zum Beruf und zum Markt in der EU regeln. Neuerungen sind u.a. harmonisierte Vorschriften für die Kabotage. Um Leerfahrten zu vermeiden, darf jeder Spediteur jetzt automatisch innerhalb von sieben Tagen nach der Entladung bei grenzüberschreitender Beförderung bis zu drei Kabotagefahrten durchführen. Als Nachweis dient einfach der Frachtbrief. Außerdem sollen nationale Register von Kraftverkehrs­unternehmen elektronisch vernetzt werden, um zwischen Mitgliedstaaten einen schnellen und effizienten Informationsaustausch über begangene Verstöße zu ermöglichen. Zudem wird eine neue Liste mit den schwerwiegendsten Verstößen aufgestellt. Letztere könnten wegen ihrer Schwere und Bedeutung für die Verkehrssicherheit dazu führen, dass ein Kraftverkehrs­unternehmer das Recht zur Betätigung in diesem Sektor verliert. Schließlich werden Genehmigungsverfahrens für regelmäßige internationale Personenverkehrsdienste gestrafft. Und Fahrer können bei bestimmten Arten von Personen­verkehrsdiensten den vorgeschriebenen wöchentlichen Ruhezeitraum nach 12 Tagen statt nach sechs antreten, um die Durchführung von Busreisen zu erleichtern.

Aufgrund notwendiger technischer Anpassungen und Begleitmaßnahmen auf nationaler Ebene werden diese Regeln 24 Monate nach Veröffent­lichung/Inkrafttreten gelten. Die Vorschriften für die Kabotage und die 12-Tage-Regel für Ruhezeiten von Reisebus­fahrern wird jedoch schon innerhalb von sechs Monaten gelten.


 

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