01.12.09 12:50 Alter: 15 Monat(e)

EU dehnt Elternurlaub aus

Die EU hat das Recht auf Erziehungsurlaub ausgeweitet. Die zuständigen Minister haben sich darauf verständigt, dass Eltern künftig Anspruch auf einen längeren Elternurlaub haben. Die europäischen Regelungen zum Elternurlaub werden entsprechend angepasst, so dass berufstätige Eltern nach Geburt oder Adoption eines Kindes einen mindestens viermonatigen Urlaub nehmen können. Die neuen Rechte gelten für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, unabhängig von der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses, also auch für selbstständige Mütter und Väter. Als Anreiz für Väter wurde eingeführt, dass mindestens einer der vier Monate sich nicht auf den Partner übertragen lässt und verfällt, wenn er nicht in Anspruch genommen wird.

EU-Beschäftigungskommissar Vladimír Špidla sagte: „Die vereinbarte Richtlinie trägt dazu bei, dass berufstätige Eltern Familie und Arbeit besser miteinander vereinbaren können. Ich glaube, dass die Stellung berufstätiger Frauen dadurch gestärkt wird.“ Alle Fragen zum Einkommen während des Elternurlaubs werden von den EU-Mitgliedstaaten und/oder Sozialpartnern auf nationaler Ebene entschieden. Die Richtlinie beruht auf der Rahmenvereinbarung über Elternurlaub, die von den europäischen Sozialpartnern am 18. Juni 2009 unterzeichnet wurde.

Es wird fünf wesentliche Neuerungen der Richtlinie geben. Durch die Verlängerung des Urlaubs können beide Elternteile für jedes Kind bis zu vier Monate frei nehmen (bisher drei Monate). Die einmonatige Verlängerung kann nicht auf das andere Elternteil übertragen werden. Dies bietet Vätern einen Anreiz, den ihnen zustehenden Urlaub zu nehmen. Bisher haben viele berufstätige Väter ihren Anspruch auf die Mütter übertragen. Das Diskriminierungsverbot besagt, dass Arbeitnehmer, die Elternurlaub beantragen oder in Anspruch nehmen, daraus keine Nachteile entstehen dürfen. Nach der Rückkehr aus dem Elternurlaub ist vorübergehend eine Änderung der Arbeitszeitregelung möglich. Die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner müssen die besonderen Bedürfnisse von Eltern von Adoptivkindern und behinderten oder langzeitkranken Kindern berücksichtigen. Und schließlich gelten die neuen Rechte für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, unabhängig von der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses (befristet, Teilzeit, Leiharbeit).


 

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