17.11.09 18:34 Alter: 15 Monat(e)

Verbraucherschutz: 70 % der Websites mit unseriösen Klingeltonangeboten nach EU-Untersuchung bereinigt

70 % der Websites, die wegen missbräuchlicher Praktiken beim Verkauf von Klingeltönen, Hintergrundbildern oder sonstigen Handydiensten im Visier einer 18 Monate dauernden EU-weiten Untersuchung standen, sind inzwischen korrigiert oder geschlossen; an dieser koordinierten Ermittlungsaktion (englisch: Sweep) beteiligten sich die Verbraucherschutzbehörden aller 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen. Seit Beginn der Untersuchungen im Juni 2008 wurden von den nationalen Durchsetzungsbehörden 301 Websites wegen massiver Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht überprüft. 70 % der Fälle sind inzwischen geklärt: 52 % (159 Websites) wurden korrigiert, 17 % (54 Websites) geschlossen. Moniert worden war im Wesentlichen dreierlei: unklare (z. B. keine oder lückenhafte) Informationen über den Preis, unvollständige Angaben zum Händler und irreführende Werbung (vor allem die Bewerbung von Klingeltönen als „kostenlos“, obwohl die Verbraucher in Wirklichkeit einen Abonnementvertrag unterschrieben). Als Folge der groß angelegten Untersuchungen haben die italienischen Durchsetzungsbehörden im Februar und Mai dieses Jahres neun große Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens mit hohen Geldbußen (rund 2 Millionen Euro) belegt.

EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva erklärte hierzu: „Die EU-weite Untersuchung war eine direkte Reaktion auf hunderte von Beschwerden von Eltern und Verbrauchern aus zahlreichen EU-Mitgliedstaaten. Junge Menschen sollten nicht Gefahr laufen, auf irreführende Werbung für angeblich kostenlose Klingeltonabonnements hereinzufallen. Und Eltern sollten keine bösen Überraschungen mit der Telefonrechnung erleben, wenn ihre Kinder aus Versehen mehr unterschrieben haben als gedacht. Diese Ergebnisse sind der Beweis dafür, dass eine EU-weite Zusammenarbeit der Behörden zur gezielten Durchsetzung des Verbraucherrechts von immensem Nutzen ist. Auch in Zukunft werden derartige Aktionen einen Schwerpunkt der EU-Verbraucherpolitik bilden.“

Dr. Paolo Saba, Generaldirektor der Verbraucherschutzdirektion der italienischen Kartellbehörde, sagte: „Aus Sicht der italienischen Wettbewerbsbehörde stellt diese Aktion für Verbraucher, die online und grenzüberschreitend einkaufen, einen großen Fortschritt dar. Zugleich ist sie ein wichtiger Schritt hin zu einem wirksameren Schutz der europäischen Verbraucher sowie zu einer besser integrierten europäischen Verbraucherschutzpolitik.“

Der Markt

In Europa gibt es über 495 Millionen Mobiltelefone. Allein die Klingeltöne machten 2007 schätzungsweise 29 % des Markts für „Mobilkommunikationsinhalte“ aus (etwa 10 % Zunahme im Vergleich zu 2006). Der europaweite Umsatz mit Klingeltönen betrug im Jahr 2007 schätzungsweise 691 Mio. €.

Ergebnisse der Ermittlungen im Jahr 2008

-  70 % der Probleme im Zusammenhang mit den 301 beanstandeten Websites sind gelöst; 159 Sites (52 %) wurden korrigiert, 54 (17 %) geschlossen (genaue Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten in MEMO/09/505).
-  Mehr als die Hälfte dieser Websites richteten sich ganz gezielt an Kinder 
(163 bzw. 54 %) – mit Figuren aus Kinder-Comics oder bekannten Darstellern aus dem Fernsehen – oder es war die Zustimmung der Eltern erforderlich.
- Viele Websites wiesen mehrere Unregelmäßigkeiten auf (siehe MEMO/09/505).

Bei den Untersuchungen wurden insbesondere folgende drei Probleme festgestellt:

- Fast 41 % aller untersuchten Websites wiesen Unregelmäßigkeiten bei den Preisangaben auf (124 Websites von 301). Auf vielen Websites fehlten die Informationen über die Preise ganz oder teilweise; den tatsächlichen Preis erfuhren die Verbraucher erst dann, wenn die Telefonrechnung eintraf. Insbesondere wurde bei Abonnements nicht ausdrücklich das Wort „Abonnement“ verwendet oder die Laufzeit nicht deutlich angegeben.
- Bei 75 % aller untersuchten Websites (225 von 301) waren die Händlerangaben unvollständig: Es fehlten Name, Anschrift oder sonstige Kontaktdaten. Dies stellt einen Verstoß gegen EU-Recht dar (Richtlinien über den elektronischen Geschäftsverkehr und über den Fernabsatz; siehe MEMO/09/505), wonach genaue Angaben zum Anbieter vorgeschrieben sind (einschließlich E‑Mail-Adresse).
-  Auf 35 % der untersuchten Websites (105 von 301) waren die Informationen irreführend präsentiert. Zum Beispiel waren vertragliche Details im Kleingedruckten versteckt oder schwer auffindbar. In 28 % der monierten Fälle wurden Dienstleistungen zwar als „gratis“ angeboten, entpuppten sich später aber als kostenpflichtig oder an einen langfristigen Vertrag gekoppelt.

Italien verhängt saftige Bußgelder

In Italien haben die Behörden (im Februar und im Mai 2009) wegen Verstößen, die im Rahmen dieser Untersuchungen aufgedeckt wurden, gegen neun Unternehmen Geldstrafen in Höhe von rund zwei Millionen Euro verhängt. Diese Unternehmen waren: Telecom Italia, Vodafone, Wind, Dada, Zed, H3G, Zeng, Fox Mobile und Tutto gratis. Nach Angaben der italienischen Kartellbehörde mussten diese Unternehmen bestraft werden, da die Informationen auf den Websites (z. B. über die Anzahl der Klingeltöne für den angegebenen Preis oder über die Kosten) nicht klar waren.

Wie geht es weiter?

Die nationalen Behörden werden weiter an der Lösung der noch offenen Probleme arbeiten. Das neue Vorgehen mit breit angelegten EU-weiten Untersuchungen wird fortgesetzt; für die Jahre 2009/2010 sind mehrere weitere dieser Sweeps und andere gemeinsame Aktionen geplant.

Siehe auch MEMO/09/505 Weitere Informationen:

ec.europa.eu/consumers/enforcement/sweep/mobile_phone/index_en.htm


 

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