07.11.09 11:36 Alter: 15 Monat(e)
Änderungen bei der Sozialversicherung erleichtern Mobilität in Europa
Die neue Vorgehensweise der Europäischen Union bei der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten dürfte es für Millionen europäischer Bürger um einiges einfacher machen, im Ausland zu leben und zu arbeiten. Jeder EU-Mitgliedstaat ist für sein eigenes Sozialversicherungssystem verantwortlich.
Die Gesicherte Rente ermöglicht Mobilität
Ein dänischer Arbeitnehmer, der zehn Jahre lang in Frankreich und fünf Jahre lang in Spanien gearbeitet hat, muss sich keine Sorgen machen, dass er am Ende ohne Rente dasteht. Dank der Rolle der EU bei der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme muss jeder Mitgliedstaat bei der Berechnung der Rentenansprüche die Beschäftigungsverhältnisse des Arbeitnehmers in beiden Ländern berücksichtigen. Bestimmungen zum Arbeitslosengeld, zur Bezahlung für die Gesundheitsversorgung, zu Rentenansprüchen, Kranken- und Kindergeld usw. können daher stark voneinander abweichen. Dies kann verwirrend für Europäer sein, die – beispielsweise wegen einer neuen Arbeitsstelle – ins Ausland gehen möchten, aber befürchten, dass sie ihre Sozialversicherungsleistungen verlieren könnten. Aus diesem Grund sorgt die EU mit ihrer Koordinierungsrolle für eine Verknüpfung zwischen diesen verschiedenen Systemen, so dass garantiert ist, dass die Bürger lückenlosen Sozialversicherungsschutz genießen, wenn sie von einem Mitgliedstaat in einen anderen umziehen. Bestimmungen, auf Grund deren Bürger in anderen EU-Mitgliedstaaten Sozialversicherungsansprüche geltend machen können, wurden erstmals vor 50 Jahren eingeführt. Das Grundprinzip besteht darin, dass Einzelpersonen und ihre Familien Anspruch auf die gleiche Behandlung haben wie die Staatsbürger des EU-Landes, in das sie umziehen.
EU-Bürger müssen jeweils nur in einem Land Sozialversicherungsbeiträge zahlen und sind somit in der Regel in dem Staat, in dem sie gerade wohnhaft sind, versichert. Sie können ihre in verschiedenen Mitgliedstaaten angehäuften Rentenbeiträge zusammenlegen, so dass sie ihre Ansprüche nicht verlieren. Man hat sogar Anspruch auf Arbeitslosengeld, während man in einem anderen EU-Land auf Stellensuche ist.
Förderung der Mobilität Vorteile für Arbeitspendler in Grenzgebieten
Die Koordinierung durch die EU führt dazu, dass ein Deutscher, der über der Grenze in Österreich arbeitet, Kindergeld von Österreich erhält, selbst wenn er nicht mit seiner Familie dort wohnt. Überdies können sich Arbeitslose in Grenzgebieten von nun an bei den Arbeitsvermittlungsstellen zweier Mitgliedstaaten registrieren lassen.
Etwa 10,5 Mio. Europäer leben in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem, in dem sie geboren sind – das sind ca. 2,5 % der Bevölkerung der Gemeinschaft. Darüber hinaus pendeln mehr als eine Million Menschen täglich zu ihrem Arbeitsplatz in einem anderen EU-Land. Ferner werden jährlich 250.000 Personen einen Teil ihrer Rentenansprüche „exportieren“ müssen, wenn sie in Rente gehen, weil sie in mehr als einem Land gearbeitet haben. Um diese Menschen zu unterstützen und die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme zu modernisieren, hat die EU einige neue Vorschriften eingeführt. Die neuen Regelungen, die im Mai 2010 in Kraft treten werden, dürften dafür sorgen, dass sich die Europäer gerade in der heutigen Zeit, in der es die Wirtschaftslage dringend erfordert, dass die Arbeitnehmer dorthin gehen, wo es Arbeitsplätze gibt, sicherer fühlen können, wenn sie innerhalb der EU umziehen. Die neuen Vorschriften sorgen für mehr Flexibilität und Sicherheit für Bürger, die in ein anderes Land umziehen, und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
Eine neue Art der vorübergehenden Anmeldung soll sicherstellen, dass jedermann Sozialversicherungsschutz genießt und Zugang zu Sozialleistungen hat, selbst dann, wenn die beteiligten Mitgliedstaaten etwaige Fragen im Zusammenhang mit dem Status des Einzelnen nur langsam klären.
Erstmals werden – für bestimmte Mitgliedstaaten – ausdrücklich feste Beiträge für die staatliche Rentenvorsorge abgestimmt und Vaterschaftsgeld wird gleich behandelt wie Mutterschaftsgeld.
Arbeitssuchende haben nun die Möglichkeit, sechs Monate lang (anstatt wie bisher drei aufeinanderfolgende Monate lang) Arbeitslosengeld in einem anderen EU-Staat zu beantragen. Des Weiteren sorgen die Änderungen für klarere Bestimmungen in Bezug auf die Zahlung von Kranken- und Kindergeld und die Ausstellung der Europäischen Krankenversicherungskarte für Ausländer.
Höhere Effizienz
Die Änderungen werden zu einer Verfahrensvereinfachung für die mehr als 50.000 Sozialversicherungseinrichtungen in der EU führen. Dies wird sich positiv auf die Betrugsbekämpfung, die Fehlerbeseitigung und die Geschwindigkeit der Leistungsbereitstellung auswirken. Es sind kürzere Fristen für die Erstattung von Gesundheitsausgaben zwischen den Mitgliedstaaten sowie Verbesserungen bei der Art und Weise, wie irrtümlich gezahlte Leistungen zurückgefordert werden, vorgesehen. Ein neues Informationsnetz mit der Bezeichnung EESSI (Electronic Exchange of Social Security Information – Elektronischer Austausch von Sozialversicherungsdaten) wird gerade eingeführt. Mithilfe dieses papierlosen Systems können die Institutionen in verschiedenen Ländern die Sozialversicherungsdaten von Personen schneller übermitteln.