20.10.09 15:17 Alter: 15 Monat(e)

EU öffnet Mobilfunkfrequenzen für drahtlose Breitbanddienste

Die EU ebnet den Weg für eine neue Generation von Mobilfunkdiensten in Europa. Hintergrund ist die Veröffentlichung neuer Vorschriften, die den Betrieb von 3G-Mobiltelefonen in GSM-Frequenzen erlauben. Die modernisierten EU-Vorschriften fördern einen verstärkten Wettbewerb auf den europäischen Telekommunikationsmärkten und erleichtern es den Betreibern, neben den heutigen GSM-Diensten auch schnelle europaweite Dienste wie z. B. mobile Internetanschlüsse anzubieten. Außerdem werden sie zur größeren Verbreitung drahtloser Breitbanddienste beitragen, die als eine der Triebfedern der Konjunkturerholung in der EU gelten.

„In wirtschaftlich schweren Zeiten ist dies ein klares Signal, mit dem die Politik ihre nachdrückliche Unterstützung für die Mobilfunkbranche verdeutlicht. Die neuen Vorschriften, die heute veröffentlicht wurden, ermöglichen eine Neuordnung der Funkfrequenznutzung im GSM-Band zugunsten neuer mobiler Dienste, stärken den Wettbewerb und ersparen der Mobilfunkbranche Kapitalkosten von bis zu 1,6 Milliarden Euro“, erklärte Viviane Reding, EU Kommissarin für Telekommunikation. „Mit Entscheidungen solcher Art sorgt Europa dafür, dass wir unseren Wettbewerbsvorsprung bei den Drahtlosdiensten behaupten können“.

Die neuen EU-Vorschriften sind Teil der Bemühungen der Europäischen Kommission, mehr Funkfrequenzen für die drahtlose Kommunikation bereitzustellen. Möglich wurde dies, nachdem sich das Europäische Parlament und der Ministerrat im Juli 2009 auf eine Modernisierung der betreffenden europäischen Rechtsvorschriften verständigt hatten, nämlich der GSM-Richtlinie, die die Nutzung der für Mobilfunkdienste benötigten Funkfrequenzen regelt. Die neue Kommissionsentscheidung enthält die technischen Vorschriften, die das Nebeneinanderbestehen von GSM-Diensten (2G-Mobiltelefonie) und UMTS-Systemen (3G-Mobiltelefone, die zusätzlich zu üblichen Telefondiensten mobiles Hochgeschwindigkeits-Internet bieten) in den GSM-Frequenzbändern 900 MHz und 1800 MHz regeln.

Die nationalen Behörden haben nun sechs Monate Zeit, um die Richtlinie umzusetzen und die Entscheidung anzuwenden, damit die GSM-Frequenzen tatsächlich für 3G-Dienste zur Verfügung stehen. Bei einer Öffnung bestehender GSM-Lizenzen werden die nationalen Regulierungsbehörden auch den Wettbewerb zwischen den Mobilfunkbetreibern berücksichtigen und etwaigen Wettbewerbsverzerrungen entsprechend dem EU-Telekommunikationsrecht entgegenwirken müssen. 

 


 

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