31.07.09 16:55 Alter: 15 Monat(e)
Fusionskontrolle: Kommission gibt Übernahme von Chrysler durch Fiat frei
Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung die Übernahme des Automobilherstellers Chrysler Group LLC (USA) durch Fiat S.p.A. (Italien) genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. in einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich behindern wird.
Chrysler produziert und vertreibt Pkw und Lastkraftwagen unter den Marken Chrysler, Jeep und Dodge. Das Unternehmen ist vorwiegend in Nordamerika tätig, wo es über 90 % seines Umsatzes erzielt. Es hat keine eigenen Produktionsstandorte im EWR.
Fiat ist ein diversifizierter Industriekonzern, dessen Tätigkeitsschwerpunkte die Herstellung und der Vertrieb von Personenkraftwagen (Fiat, Lancia, Alfa Romeo, Abarth, Maserati und Ferrari), Land- und Baumaschinen (CNH Case New Holland), Lastkraftwagen und Industriefahrzeugen (Iveco) sowie Fahrzeugkomponenten (FPT Powertrain Technologies, Magneti Marelli und Teksid) sind.
Am 30. April 2009 hatte Chrysler nach „Chapter 11“ des US-Insolvenzgesetzes Gläubigerschutz beantragt und Pläne für eine globale strategische Allianz mit Fiat angekündigt. Nach einem Gerichtsverfahren veräußerte das zuvor unter dem Namen Chrysler LCC fungierende Unternehmen am 10. Juni 2009 seine Vermögenswerte mit Ausnahme bestimmter Schulden und Verbindlichkeiten fast vollständig an das neu gegründete Unternehmen Chrysler Group LLC.
Fiat hat vorerst eine 20-Prozent-Beteiligung an Chrysler erworben und mit dem Unternehmen eine Reihe von Vereinbarungen geschlossen, durch die es Zugang zu bestimmten Fiat-Technologien, -Plattformen und -Antriebsaggregaten erhält. Obwohl Fiat zunächst nur mit 20 % bei Chrysler an Bord geht – wobei es seinen Anteil in Zukunft möglicherweise vergrößern wird –, verfügt es im Entscheidungsprozess von Chrysler über Rechte, die ihm die alleinige Kontrolle über das Unternehmen verleihen.
Die Prüfung des Vorhabens durch die Kommission ergab, dass sich die Geschäftsbereiche von Chrysler und Fiat nur in sehr geringem Maße horizontal überschneiden. Die Übernahme würde daher die Wettbewerbsstruktur auf den Märkten für Herstellung und Vertrieb von Personenkraftwagen nicht wesentlich beeinflussen.
Ferner prüfte die Kommission die möglichen vertikalen Auswirkungen der Übernahme, da Fiat auf einer Reihe von Märkten tätig ist, wie etwa den Märkten, auf denen sich die Pkw-Hersteller mit Kraftfahrzeugbeleuchtungen und Übertragungssystemen versorgen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben aus zwei Gründen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft: Erstens ist Chrysler nicht auf den betreffenden vorgelagerten Märkten vertreten, daher würde das Vorhaben die Marktposition des durch die Übernahme entstehenden Unternehmens oder seine vertikale Integration nicht stärken. Zweitens würde der Zusammenschluss angesichts Chryslers relativ begrenzter Präsenz auf dem Pkw-Markt des EWR die Marktposition des durch die Übernahme entstehenden Unternehmens nicht wesentlich stärken, daher hätte es weder die Möglichkeit noch den Anreiz, Wettbewerbern den Zugang zu Vorleistungen zu verwehren, die sie für die Fahrzeugproduktion benötigen