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16.07.09 11:25 Alter: 15 Monat(e)
Kommission aktualisiert Schwarze Liste der Luftfahrtunternehmen, für die in Europa ein Flugverbot gilt
Die Europäische Kommission hat gestern Abend die elfte Aktualisierung der gemeinschaftlichen Liste von Luftfahrtunternehmen verabschiedet, für die in der Europäischen Union ein Flugverbot gilt. Zwei Länder wurden neu in die Liste aufgenommen. Bei dieser Aktualisierung wurde das Flugverbot für fünf Luftfahrtunternehmen aufgehoben, deren Sicherheit sich zur Zufriedenheit verbessert hat.
„Wir können uns Kompromisse bei der Flugsicherheit nicht leisten und müssen wachsam bleiben. Die Bürger erwarten mit Recht Sicherheit bei Flugreisen überall auf der Welt“, sagte Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani. „Wir können nicht akzeptieren, dass Fluggesellschaften beim Flugbetrieb innerhalb und außerhalb Europas unterschiedliche Standards praktizieren. Es ist deshalb höchste Zeit, dass die internationale Staatengemeinschaft ihre Flugsicherheitspolitik überdenkt. Unsichere Fluggesellschaften sollten nirgendwo mehr fliegen dürfen. Diese Liste hat viel dazu beigetragen, den Luftraum über Europa sicherer zu machen. Wir sollten schrittweise eine internationale Strategie anstreben, die auf der Zusammenarbeit zwischen Ländern in der ganzen Welt beruht.“
Die neue Liste ersetzt die vorangegangene und kann ab sofort auf der Internetseite der Kommission abgerufen werden (http://ec.europa.eu/transport/air-ban/)
Aus dieser neuesten Aktualisierung der Liste lassen sich im Wesentlichen zwei Schlussfolgerungen ziehen: a) Die Liste stellt einen starken Anreiz dar, Sicherheitsmängel zu beseitigen; eine Streichung von der Liste ist in der Tat möglich, wenn die betreffenden Parteien wirksame und gründliche Maßnahmen zur Mängelbehebung ergreifen, um alle relevanten Sicherheitsstandards einzuhalten; b) das Konzept einer gemeinschaftlichen Liste erweist sich zunehmend als vorbeugendes statt als strafendes Instrument zur Gewährleistung der Flugsicherheit. Das belegen die zahlreichen Fälle, in denen die Gemeinschaft mögliche Sicherheitsbeeinträchtigungen schon im Vorfeld aufgegriffen hat, bevor Betriebsbeschränkungen als drastische Maßnahme erforderlich wurden.
Erhebliche Verbesserungen und Erfolge im Bereich der Flugsicherheit, die die indonesische Zivilluftfahrtbehörde erzielt hat, werden anerkannt. Seit Auferlegung des Betriebsverbots im Juli 2007 können vier Luftfahrtunternehmen (Garuda Indonesia, Airfast Indonesia, Mandala Airlines und Premiair) von der Liste gestrichen werden, da ihre Aufsichtsbehörde gewährleistet, dass sie die internationalen Sicherheitsstandards einhalten. Das thailändische Luftfahrtunternehmen One Two Go wurde von der Liste gestrichen, da die thailändischen Luftfahrtbehörden seine Betriebsgenehmigung aufgehoben haben.
Fortschritte der Zivilluftfahrtbehörde Angolas und des Luftfahrtunternehmens TAAG Angola Airlines bei der schrittweisen Behebung von Sicherheitsmängeln werden anerkannt. In diesem Zusammenhang hat es die zwischen den Zivilluftfahrtbehörden Angolas und Portugals unterzeichnete Vereinbarung über Zusammenarbeit und Unterstützung dem Luftfahrtunternehmen ermöglicht, den Flugbetrieb ausschließlich nach Portugal und nur mit bestimmten Flugzeugen und unter sehr strengen Auflagen wieder aufzunehmen.
Die Aktualisierung verdeutlicht auch den ständigen Dialog mit bestimmten Staaten über die Sicherheit ihrer Luftfahrtunternehmen. So werden nach der Vorlage von Nachweisen über verbesserte Sicherheitsstandards einige russische Luftfahrtunternehmen, denen die russischen Behörden Betriebsbeschränkungen auferlegt haben, genau beobachtet und überprüft.
Mit der Aktualisierung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Zivilluftfahrtbehörden Indonesiens, Gabuns, der Ukraine und Angolas Anstrengungen unternommen haben, ihre Aufsichtspflichten im Interesse einer verbesserten Sicherheit verstärkt auszuüben und dazu eng mit der Kommission zusammenzuarbeiten.
Sicherheitsmängel, die bei der Aufsicht der Zivilluftfahrtbehörden Sambias und Kasachstans festgestellt wurden, haben zu einem Betriebsverbot aller Luftfahrtunternehmen dieser beiden Länder geführt, mit Ausnahme des kasachischen Luftfahrtunternehmens Air Astana, dessen Flugbetrieb in die Gemeinschaft unter strengen Auflagen auf dem gegenwärtigen Stand eingefroren wurde.
Bei allen in dieser und früheren Listen genannten Luftfahrtunternehmen werden auf EU-Flughäfen auch weiterhin vorrangige Vorfeldinspektionen durchgeführt, um die konsequente Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten.
Die heutige gemeinschaftlichen Liste umfasst: 9 einzelne Luftfahrtunternehmen, die einem vollständigen Betriebsverbot in der Europäischen Union unterliegen: Air Koryo aus der Demokratischen Volksrepublik Korea, Air West aus dem Sudan, Arian Afghan Airlines aus Afghanistan, Siem reap Airways International aus Kambodscha, Silverback Cargo Freighters aus Ruanda, Motor Sich, Ukraine Cargo Airways, Ukrainian Mediterranean Airlines und Volare aus der Ukraine; alle Luftfahrtunternehmen (246) aus zwölf Ländern: Angola, Äquatorialguinea, Benin, Demokratische Republik Kongo, Gabun (ausgenommen drei Luftfahrtunternehmen, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (ausgenommen vier Luftfahrtunternehmen, die von der Liste gestrichen wurden), Kasachstan (ausgenommen ein Luftfahrtunternehmen, für das Beschränkungen und Auflagen gelten), Kirgisische Republik, Liberia, Sambia, Sierra Leone und Swasiland; 7 Luftfahrtunternehmen, für deren Flugbetrieb Beschränkungen und Auflagen gelten: TAAG Angola Airlines, Air Astana aus Kasachstan, Gabon Airlines, Afrijet und SN2AG aus Gabun, Air Bangladesh und Air Service Comores.
Die Sicherheitsaudits der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) sind eine Säule und eines der gemeinsamen Kriterien, die für die Auferlegung eines Betriebsverbots zugrunde gelegt werden. Der Ausbau der Zusammenarbeit mit der ICAO in diesem Bereich ist daher von wesentlicher Bedeutung. Dies war auch Hauptthema eines Treffens von Vizepräsident Tajani mit dem Präsidenten des ICAO-Rats, Herrn Kobeh, am 9 Juli. Ein im Laufe dieses Jahres noch vorzulegender Bericht über die Wirkung der Rechtsvorschriften wird auch Vorschläge zur Stärkung der internationalen Aspekte enthalten.
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