26.06.09 15:52 Alter: 15 Monat(e)

Führerscheine: Kommission richtet letzte Aufforderung an drei Mitgliedstaaten

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, an drei Mitgliedstaaten der Europäische n Union eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu richten, da diese noch nicht die Maßnahmen zur Umsetzung einer gemeinschaftlichen Führerschein-Richtlinie in innerstaatliches Recht gemeldet haben.

Mit der betreffenden Richtlinie 1 werden Änderungen an den technischen Anhängen der Richtlinie über den Führerschein vorgenommen. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass jeder Führerscheinbewerber über gute - theoretische wie praktische - Kenntnisse für das Fahren in Tunneln verfügen muss, damit die Straßenverkehrssicherheit auf diesem besonders unfallträchtigen Teil der Straßeninfrastruktur erhöht wird. Geändert wurden außerdem die Begriffsbestimmung für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe und der Übergangszeitraum, in dem alte LKW noch für die praktische Prüfung des Führerscheins dieser Kategorie verwendet werden dürfen. Portugal, Zypern und die Tschechische Republik haben die Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie in ihr innerstaatliches Recht noch nicht mitgeteilt. Stichtag für die Umsetzung war der 30.September 2008. Die „mit Gründen versehene Stellungnahme“ ist der zweite Schritt im Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht rechtzeitiger Umsetzung von Richtlinien. Die Mitgliedstaaten können sich nun innerhalb von zwei Monaten zu dem Sachverhalt äußern, bevor das Verfahren fortgesetzt wird. 1:Richtlinie 2008/65 EG der Kommission vom 27. Juni 2008 zur Änderungder Richtlinie 91/439 EWG über den Führerschein


 

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