12.06.09 17:33 Alter: 15 Monat(e)
Tiefensee: Weniger Bürokratie, damit das Geld schneller fließt
Das Bundesverkehrsministerium hat heute weitere Entlastungen für das Straßengüterverkehrsgewerbe beschlossen. Gemeinsam mit den Verbänden BGL, DSLV, AMÖ und BWVL wurden Verbesserungen bei der Auszahlung der Mittel für Mautharmonisierungsmaßnahmen erreicht.
Tiefensee: "Unter dem wirtschaftlichen Abschwung haben Transport- und Logistik-Gewerbe besonders stark zu leiden. Insbesondere die kleinen und mittelständischen Transportunternehmen haben mit den Auswirkungen der Krise zu kämpfen. Deshalb haben wir heute beschlossen, die finanzielle Förderung für die Spediteure weiter zu verbessern. Unser Ziel ist: Weniger Bürokratie, damit das Geld schneller fließt."
Die beschlossenen Maßnahmen Im Einzelnen:
Antragsfrist bis zum 30. Juni 2009 verlängert.
Für die Förderprogramme Sicherheit und Umwelt (De-Minimis) und Aus- und Weiterbildung wurde die Antragsfrist um 6 Wochen bis zum 30. Juni 2009 verlängert.
Abschlag in Höhe von 50 Prozent auf die bewilligte Fördersumme.
Befristet im Jahr 2009 bekommen die Spediteure auf bewilligte Fördermittel Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent. So können die Unternehmer trotz knapper Kassen die beantragten Fördermaßnahmen zügig durchführen.
Unkompliziertes und schnelles Antragsverfahren.
Der Verwaltungsaufwand für die Antragsteller wird so gering wie möglich und das Verfahren so schlank wie möglich gestaltet. So akzeptiert die Verwaltungsbehörde bei der Antragstellung einen Grobplanung der beabsichtigten Maßnahme, Einzelheiten müsse erst mit dem Verwendungsnachweis vorgelegt werden.
Halternachweis wird vereinfacht.
Um den Halternachweis bei Miet- und Leasing-Fahrzeugen (schwere LKW) zu vereinfachen, ist der Nachweis gemäß Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeigschein) nicht mehr notwendig. Ausreichend ist der Nachweis anhand anderer Dokumente, z.B. von Verträgen. Diese Maßnahme ist für das Jaht 2009 befristet.
In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertretern der Ressorts und des Straßengütergewerbes wurde außerdem beschlossen, abeitsmarktpolitische Instrumente und weitere finanzielle Maßnahmen auf den Weg zu bringen. So wird das Instrument des Kurzarbeitergeldes verbessert (Ausweitung auf 24 Monate und volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ab dem 7. Monat). Darüber hinaus soll bei der Bemessung die tatsächliche Arbeitszeit mit bis zu 60 Stunden pro Woche berücksichtigt werden.
Insgesamt stellt das Bundesverkehrsministerium jährlich 600 Millionen Euro zur Entlastung der Spediteure bereit.