05.06.09 17:10 Alter: 15 Monat(e)

„Gemeinsames Engagement für Beschäftigung“

Die EU wird 19 Mrd. EUR vorgemerkte Mittel des Europäischen Sozialfonds bereitstellen, um Menschen zu helfen, die von der Wirtschaftskrise besonders betroffen sind.

Außerdem wird sie die Auszahlung von Mitteln vorziehen, und im Zeitraum 2009-2010 wird auf die Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten verzichtet. Zusammen mit der EIB-Gruppe und anderen Partnern wird eine neue EU‑Kreditfazilität eingerichtet, um denjenigen Kleinstkredite gewähren zu können, die normalerweise Schwierigkeiten hätten, die notwendigen Mittel zu beschaffen, um eine Geschäftstätigkeit aufzunehmen oder ein Kleinstunternehmen zu gründen. Die im Rahmen des „gemeinsamen EU-Engagements für Beschäftigung“ vorgesehenen Hauptprioritäten und vorrangigen Maßnahmen sollen dazu beitragen, Arbeitsplätze zu erhalten und denjenigen zu helfen, die sich in Schwierigkeiten befinden, und gleichzeitig den Weg zum wirtschaftlichen Wiederaufschwung ebnen. Alle betroffenen Akteure, die Gewerkschaften, die Arbeitgeberorganisationen, die Mitgliedstaaten und die EU, sollen zusammenarbeiten, um diesem Engagement gerecht zu werden. Die Vorschläge werden den Staats- und Regierungschefs der EU auf der Tagung des Europäischen Rates am 18. und 19. Juni zur Annahme vorgelegt.

Die Kommission schlägt drei Hauptprioritäten vor: Erhaltung von Arbeitsplätzen, Schaffung neuer Arbeitsplätze und Förderung der Mobilität; Verbesserung der Kompetenzen und ihre Anpassung an die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt; Erleichterung des Zugangs zur Beschäftigung. Sie sollten als Ergänzung zu anderen Krisenbewältigungsmaßnahmen der Kommission gesehen werden, beispielsweise den kürzlich vorgelegten Vorschlägen zur Finanzaufsicht und dem Vorschlag, die Funktionsweise des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung so zu verbessern, dass er als Instrument zur Krisenbewältigung eingesetzt werden kann. Ebenso sind sie mit den langfristigeren EU-Strategien zur Reform der Arbeitsmärkte einschließlich der Lissabon-Strategie vereinbar. Ein besonders wichtiger Schwerpunkt sind die jungen Menschen, denen die Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten geboten werden müssen, die sie brauchen, damit sie in diesem Krisenjahr nicht ihren Einstieg in den Arbeitsmarkt verpassen.

Die Vorschläge der Kommission betreffen unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Beschleunigung der Auszahlung von 19 Mrd. EUR vorgemerkter EU-Mittel, um Menschen zu helfen, ihren Arbeitsplatz zu behalten oder neue Arbeit zu finden, und zwar durch Qualifizierung, Förderung von Unternehmertum und Verbesserung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds. Im Zeitraum 2009-2010 kann die Kommission die gemeldeten Ausgaben der Mitgliedstaaten zu 100 % erstatten. Dies bedeutet, dass keine nationale Kofinanzierung erforderlich ist, so dass Projekte, mit denen Menschen geholfen wird, rascher gestartet werden können.
  • Umverteilung von 100 Mio. EUR aus dem laufenden EU-Haushalt, wodurch – kombiniert mit Mitteln internationaler Finanzinstitute, insbesondere der EIB-Gruppe – mehr als 500 Mio. EUR für die Schaffung einer neuen EU-Kleinstkreditfazilität mobilisiert werden. Diese Kleinstkredite werden denjenigen zugute kommen, die sich nur schwer die für eine Geschäftsgründung erforderlichen Mittel verschaffen können, etwa vor kurzem arbeitslos gewordenen Personen, und sie werden die Beschäftigung in Kleinstunternehmen stärken, die unter der Kreditklemme leiden.
  • Verpflichtung, in der ganzen EU mindestens 5 Millionen Lehrstellen für junge Menschen zu schaffen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, und Zielvorgaben für die möglichst rasche Versorgung junger Arbeitsloser mit Ausbildungs- oder Beschäftigungsmöglichkeiten festzulegen.
  • Unterstützung – auch über den ESF – von Programmen zur Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze durch Kurzarbeit und Fortbildung.
  • Soforthilfe für Arbeitslose zur Vermeidung des Risikos der Langzeit­arbeitslosigkeit und des Verlusts wichtiger Kompetenzen, einschließlich Vorschlägen, dass jedem Arbeitslosen frühzeitig eine Ausbildungs- oder Arbeitsmöglichkeit angeboten wird, und zwar den unter 20-Jährigen binnen eines Monats, den unter 25-Jährigen binnen zwei Monaten und den über 25‑Jährigen binnen drei Monaten. Der ESF sollte das Erreichen dieser „Neubeginn“-Ziele unterstützen.
  • Hilfe für die am stärksten benachteiligten Gruppen, Arbeit zu finden, beispielsweise durch Senkung der Lohnnebenkosten, Einstellungsanreize und Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Geringqualifizierte im Haushalt und in der Pflege.
  • Neuer Onlinedienst „Match and Map“, der den Arbeitsuchenden dabei helfen soll, über das EURES-Jobportal ihre Kompetenzen mit den offenen Stellen in ganz Europa abzugleichen, sowie die Zusage, dass Arbeitslose, die einen Arbeitsplatz in einem anderen Mitgliedstaat suchen, mindestens sechs Monate lang Anspruch auf die Arbeitslosenunterstützung ihres Herkunftslandes haben.
  • Konzentration auf die Verbesserung von Kompetenzen und deren Anpassung an die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, mit einer von der Kommission durchzuführenden Branchenanalyse des heutigen und künftigen Qualifikationsbedarfs, einschließlich „grüner“ Qualifikationen.
  • Praktisches Instrumentarium, das Unternehmen und Arbeitnehmern sowie ihren Vertretern dabei helfen soll, Unternehmensumstrukturierungen besser zu bewältigen und zu antizipieren.
  • Weiterbildungsleitfaden für KMU, der diesen dabei hilft, benötigte Kompetenzen aufzubauen und auf dem neuesten Stand zu halten.

 Die heutige Mitteilung geht auf den letzten EU-Beschäftigungsgipfel am 7. Mai zurück.


 

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