18.03.09 10:47 Alter: 16 Monat(e)

Der Europäische Bürgerbeauftragte steht zu Ihren Diensten

Ein neuer interaktiver Leitfaden trägt dazu bei, dass Ihre Beschwerden rascher an die richtige Adresse gelangen.

Wenn die EU-Institutionen Ihrer Meinung nach einen Fehler begangen oder ihre eigenen Vorschriften missachtet haben, können Sie den Europäischen Bürgerbeauftragten bitten, die Angelegenheit in Ihrem Namen zu untersuchen.

Der Bürgerbeauftragte – eigentlich ein Beschwerdebeauftragter – kann Anschuldigungen in Bezug auf Unlauterkeit, Diskriminierung, Machtmissbrauch, Vorenthaltung von Informationen, unnötige Verzögerungen oder Verfahrensfehler untersuchen.

Normalerweise kann der Bürgerbeauftragte eine für beide Seiten annehmbare Lösung finden. Lehnt die betreffende EU-Institution seine Empfehlungen jedoch ab, kann der Bürgerbeauftragte die Angelegenheit dem Europäischen Parlament vorlegen, das dann erforderlichenfalls politische Maßnahmen ergreifen kann.

Nur rund ein Viertel der 3000 jährlich eingehenden Beschwerden fallen in die Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten; die übrigen müssen von nationalen oder regionalen Stellen behandelt werden. Ein neuer interaktiver Leitfaden im Internet sorgt dafür, dass Ihre Beschwerde an die richtige Behörde gelangt. So bleibt Ihnen nicht nur unnötiger Zeit- und Kostenaufwand erspart, sondern auch die Enttäuschung über eine Ablehnung Ihrer Beschwerde.

Der Bürgerbeauftragte hat bereits in zahlreichen Streitfragen geholfen. Beispielsweise griff er kürzlich bei einer abgelehnten Bewerbung um ein Praktikum bei der Kommission">einer abgelehnten Bewerbung um ein Praktikum bei der Kommission ein. Eine Portugiesin hatte sich darüber beschwert, dass ihre Bewerbung ungerechtfertigterweise abgelehnt wurde, da ihre vorherige Berufserfahrung bei den EU-Institutionen weniger als die sechs Wochen betrug, die in den Regeln für die Bewerber genannt werden. Auf Anfrage des Bürgerbeauftragten stellte die Kommission klar, dass Berufserfahrung von weniger als einem Monat nicht angegeben werden müsse, und nahm daher die Bewerbung an.

Der Bürgerbeauftragte – derzeit Nikiforos Diamandouros – wird vom Europäischen Parlament für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt, wobei eine Wiederernennung möglich ist. Er gehört zum Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten, das 31 europäische Länder abdeckt.


 

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