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13.03.09 12:33 Alter: 16 Monat(e)
EU-Wegekostenrichtlinie: Umwelt- und Staukosten dürfen auf LKW-Maut angerechnet werden
Den EU-Mitgliedstaaten soll es nach dem Willen des Europäischen Parlaments künftig möglich sein, LKWs auch die Kosten zu berechnen, die sie durch Staus, Lärm und Luftverschmutzung verursachen. Bisher dürfen lediglich die Infrastrukturkosten auf die Mautgebühren angerechnet werden. Die Einführung einer LKW-Maut sowie die Anrechnung der externen Kosten werden jedoch nicht verbindlich vorgeschrieben, sondern bleiben weiterhin den Mitgliedsstaaten überlassen.
Im Juli 2008 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Überarbeitung der bestehenden EU-Wegekostenrichtlinie unterbreitet, dem zufolge die Mitgliedstaaten eine Gebühr in Form einer Maut für bestimmte externe Kosten erheben dürften. Darunter fallen die Kosten verkehrsbedingter Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie die Kosten für Staus.
"Schritt zur Anwendung des Verursacherprinzips im Straßenverkehr" Für Berichterstatter EL KHADRAOUI (SPE, Belgien) ist die Richtlinie "ein erster Schritt zur Anwendung des Verursacherprinzips im Straßenverkehr". Das Parlament macht deutlich, dass das Verursacherprinzip durch die Gebühr für externe Kosten umgesetzt und dies ebenfalls zur Verringerung von externen Kosten beitragen werde. Zudem besitze die Einbeziehung der externen Kosten die "Qualität eines Steuerungsinstruments". Straßennutzer sowie Industrie würden dazu angehalten, "ihre jeweiligen Kapazitäten im Bereich umweltfreundlichen Transports auszuschöpfen und zu erweitern". Damit die europäischen Transportunternehmer "klare Preissignale zur Verhaltensoptimierung" erhalten, sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, "mittelfristig eine Konvergenz bei der Anrechnung der externen Kosten bei allen europäischen Gebührensystemen anzustreben". Die Höhe der Gebühr für externe Kosten wird von jedem Mitgliedstaat festgesetzt. Anwendungsbereich Die Mitgliedstaaten dürfen Maut- und/oder Benutzungsgebühren auf dem transeuropäischen Straßennetz "oder auf einem willkürlichen Abschnitt ihres Straßennetzes, auf dem regelmäßig ein wichtiger internationaler Warentransport stattfindet", beibehalten oder einführen. Mautgebühren und Benutzungsgebühren gleichzeitig zu erheben, ist nicht möglich. Ein Mitgliedstaat, der auf seinem Straßennetz eine Benutzungsgebühr erhebt, kann jedoch auch Mautgebühren für die Benutzung von Brücken, Tunneln und Gebirgspässen erheben. Die Benutzungsgebühren müssen im Verhältnis zu der Dauer der Benutzung der betreffenden Verkehrswege stehen, und es müssen Tages-, Wochen-, Monats- und Jahrestarife verfügbar sein. Dabei darf der Monatstarif nicht mehr als 10 % des Jahrestarifs, der Wochentarif nicht mehr als 5 % des Jahrestarifs und der Tagestarif nicht mehr als 2 % des Jahrestarifs betragen.
Einbeziehung der Staukosten
Die Gebühren für externe Kosten müssen sich an den Kosten verkehrsbedingter Luftverschmutzung, den Kosten verkehrsbedingter Lärmbelastung oder beiden orientieren. Auf stauanfälligen Straßenabschnitten dürfen die Gebühren für externe Kosten während der Zeiträume, in denen diese Straßenabschnitte in der Regel überlastet sind, auch die Verkehrsstaukosten beinhalten. Einnahmen vorrangig für Straßenverkehrssektor nutzen Die Mitgliedstaaten, in denen Gebühren für externe Kosten erhoben werden, stellen sicher, dass die Einnahmen aus diesen Gebühren "vorrangig zweckgebunden" verwendet werden. Dadurch sollen die durch den Straßenverkehr verursachten Kosten wenn möglich eingedämmt und vermieden werden. Darüber hinaus können sie etwa für Maßnahmen zweckgebunden werden, die auf die Verringerung des CO2-Ausstoßes und die Verbesserung der Energieeffizienz von Straßenverkehrsfahrzeugen sowie die Entwicklung und Verbesserung bestehender Straßeninfrastrukturen oder Entwicklung alternativer Infrastrukturen für die Verkehrsnutzer abzielen. Ab 2011 werden in jedem Mitgliedstaat mindestens 15 % der Einnahmen aus den externen Kosten und aus Infrastrukturgebühren für die finanzielle Unterstützung von Vorhaben der Transeuropäischen Verkehrsnetze verwendet, um die Nachhaltigkeit des Verkehrs zu verbessern. Dieser Prozentsatz erhöht sich schrittweise, so das EP. 359 Abgeordnete stimmten für die Richtlinie, 256 dagegen, 86 enthielten sich der Stimme.
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