23.01.09 17:22 Alter: 16 Monat(e)

Digitale Fahrtenschreiber: neue Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung und Vorschriften zur Ausrüstung leichter Fahrzeuge

Die Europäische Kommission hat heute ein Bündel von Maßnahmen zur Entdeckung und Verhinderung von Manipulationen des zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern eingesetzten Fahrtenschreibersystems angenommen. Die neuen Rechtsvorschriften erlauben daneben die Nutzung spezieller bauartgeprüfter Adapter für leichte Fahrzeuge, die zur Einhaltung der Lenkzeiten- und Fahrtenschreiberbestimmungen verpflichtet sind.

Erstens werden die Mitgliedstaaten durch Änderungen der Richtlinie 2006/22/EG[1], die Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr betrifft, zur Entwicklung spezieller Ausrüstungen und Software verpflichtet, die zur Analyse der im digitalen Fahrtenschreiber gespeicherten Daten verwendet werden können. Zweitens werden in einer Empfehlung der Kommission Leitlinien für nationale Kontrollbehörden zur optimalen Vorgehensweise bei der Überprüfung von Fahrzeugen und Kontrollgeräten auf der Straße, auf Unternehmensgelände oder in Werkstätten vorgegeben.

Dieses Maßnahmenpaket wird die Methoden und Verfahren der Kontrollbehörden zur Ermittlung und Unterbindung der Nutzung von Geräten zur Täuschung des Fahrtenschreibersystems erheblich verbessern und gleichzeitig die Unannehmlichkeiten und Zeitverluste für gesetzestreue Transportunternehmen und Fahrer auf ein absolutes Mindestmaß beschränken.

Nach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85[2] in der 2006 geänderten Fassung müssen Lkw und Busse, die unter die Lenkzeitvorschriften[3] fallen und erstmals nach dem 1. Mai 2006 in Betrieb genommen wurden, mit digitalen Fahrtenschreibern ausgerüstet sein. Allerdings war es in einigen leichten Fahrzeugen (Fahrzeuge der Klassen M1 und N1) technisch nicht möglich, die Kontrollgeräte derart zu installieren, dass sämtliche Funktions- und Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Durch die neue Verordnung der Kommission wird dieser technische Mangel behoben, indem für diese Fahrzeuge die Nutzung eines speziellen bauartgeprüften Adapters genehmigt wird.


 

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