17.01.09 11:08 Alter: 16 Monat(e)

Tiefensee: "Führerscheintourismus" wird bekämpft

Am Montag, 19. Januar 2009, tritt die Neuregelung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft. Sie erleichtert es den Behörden, den "Führerscheintourismus" zu bekämpfen.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee: Führerscheintouristen werden jetzt endlich Grenzen aufgezeigt. Fahrer mit deutschem Wohnsitz, die ihren Führerschein wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch verloren haben, können sich ab Montag den Weg nach Polen, Tschechien oder in ein anderes EU-Mitgliedsland sparen. Dort ausgestellte Fahrerlaubnisse werden für sie hier nicht mehr gültig sein. Auch Scheinwohnsitzen zum Erwerb eines Führerscheins wird ein Riegel vorgeschoben. Auf deutschen Straßen wird es dadurch deutlich sicherer.

Es gelten im Wesentlichen folgende Regelungen:

Ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2009 ausgestellt werden, werden künftig in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn ihren Inhabern zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis wegen schwerer Verkehrsdelikte entzogen wurde.

Der bisher bestehende Grundsatz der ausnahmslosen gegenseitigen Anerkennung der von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine wird damit zu Gunsten einer besseren Bekämpfung des Führerscheintourismus eingeschränkt.

Die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung setz den Art. 11 Abs. 4 der 3. EG-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006) fristgerecht um.


 

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