09.01.09 10:25 Alter: 16 Monat(e)

Menschen mit Behinderungen den Zugang zur Arbeitswelt ermöglichen

Ungefähr jeder Sechste in der EU, der im erwerbsfähigen Alter ist, gibt an, ein langwieriges Gesundheitsproblem oder eine Behinderung zu haben.     In der Regel haben es Europäer mit einer Behinderung schwerer als die meisten anderen, eine Arbeit zu finden. Tatsächlich liegt die Erwerbsquote von Behinderten in der EU etwa bei 50 %, gegenüber 68 % bei der übrigen Bevölkerung.   Selbst Behinderte mit hohem Bildungsgrad haben schlechtere Aussichten auf eine Beschäftigung in gehobenen Positionen (48 %) als ihre nichtbehinderten Kollegen (85 %).   Diese Leitzahlen zeigen, dass Menschen mit Behinderungen mit größerer Wahrscheinlichkeit sozial und wirtschaftlich ausgegrenzt werden als andere Gruppen.   Europa insgesamt kann sich einen Fortbestand dieses Ungleichgewichts nicht leisten: Die Gesellschaft wird älter und die Zahl der Erwerbstätigen wird in den kommenden Jahren zurückgehen. Deshalb ist es für die künftige Prosperität Europas von entscheidender Bedeutung, zu gewährleisten, dass jeder Arbeitswillige die gleichen Chancen auf Zugang zum Arbeitsmarkt hat.

Gleichheit für alle

Die EU ist fest davon überzeugt, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte wie alle europäischen Bürger haben sollten, damit sie voll am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dazu gehört auch das Recht zu arbeiten. 

Die von der EU verfolgte Strategie für Wachstum und Beschäftigung zielt auf die Steigerung der Erwerbsquoten von Menschen mit Behinderungen ab. Dieser Problematik widmet sich auch die Europäische Beschäftigungsstrategie, in deren Rahmen die Mitgliedsstaaten zur Bekämpfung der Diskriminierung und zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt und am Arbeitsplatz aufgefordert werden. 

Außerdem unterstützt die EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen (2003–2010) die volle und aktive Eingliederung Behinderter in die Gesellschaft. Der zweijährige Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen (Disability Action Plan – DAP), in dem eine Reihe von Maßnahmen niedergelegt sind, die dazu beitragen sollen, Probleme im Zusammenhang mit dem Berufs- und Erwerbsleben zu bewältigen, spielt eine zentrale Rolle in der Strategie. 

Im derzeitigen DAP 2008–2009 heißt es: „Um die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderungen zu steigern, muss ein umfassendes Konzept angewandt werden“. 

Die Europäische Kommission ist davon überzeugt, dass die Systeme zur sozialen Eingliederung und sozialen Sicherung auf die Verbesserung der Beschäftigungsaussichten von Menschen mit Behinderungen abgestellt werden können. Hierzu ist aber ein individuellerer Ansatz erforderlich, bei dem die Dienstleistungen besser auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten sind. 

Außerdem sind flexible Arbeitsbedingungen, Strategien für das lebenslange Lernen sowie persönliche Unterstützung und Anpassungen am Arbeitsplatz erforderlich, um Menschen mit Behinderungen zu helfen, Arbeit zu finden und in Arbeit zu bleiben. 

Zudem möchte die Kommission, dass Arbeitsvermittlungsstellen und Arbeitgeber gemeinsam Dienste zur Berufsbildung und beruflichen Rehabilitation entwickeln, die den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden können. 

Nicht zuletzt wird mehr Unterstützung für junge Menschen mit Behinderungen, damit diese den Übergang von der Ausbildung in die Beschäftigung besser bewältigen können, eine entscheidende Priorität in der Zukunft sein. 

Maßnahmen in Europa

Das EU-Recht (Richtlinie 2000/78) gibt den Mitgliedsstaaten auf, den DAP durch Erarbeitung geeigneter Politikmaßnahmen und Initiativen zu unterstützen, die Menschen mit Behinderungen helfen, Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden und in der Arbeitswelt erfolgreich zu bestehen. Insbesondere die Einführung des Begriff „angemessene Vorkehrungen“ bedeutet, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, den Arbeitsplatz im Rahmen des Möglichen den Erfordernissen von Menschen mit Behinderungen anzupassen. 

Viele Länder machen Fortschritte in dieser Thematik. In Estland beispielsweise sind 2006 neue Rechtsvorschriften zur Unterstützung von Behinderten im Bereich der Beschäftigung in Kraft getreten. Dies beinhaltet u. a. Maßnahmen zur Anpassung von Arbeitsstätten und Betriebseinrichtungen, die kostenlose Bereitstellung technischer Hilfen sowie Hilfe bei Bewerbungsgesprächen. 

Deutschland zielt mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darauf ab, den Behinderten die Teilnahme am Arbeitsleben zu erleichtern. Spezielle Programme betreffen u. a. die finanzielle Unterstützung von Arbeitgebern für die Ausbildung hilfsbedürftiger Jugendlicher, zusammen mit Berufsbildungs- und Berufsberatungsmaßnahmen. 

Portugal hat 2006 seinen ersten Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen verabschiedet. An seiner Umsetzung sind 15 Ministerien beteiligt. Ziel ist die Förderung der Chancengleichheit in allen Lebensbereichen, einschließlich Ausbildung und Beschäftigung. 

Auch Rumänien hat in letzter Zeit Rechtsvorschriften erarbeitet, die Unterstützung für Unternehmen und Organisationen bieten werden, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen. 

Unterdessen haben die Niederlande Modelle für Erwerbsunfähigkeitsleistungen zur Unterstützung von Behinderten entwickelt, die ins Arbeitsleben zurückkehren. Ziel ist die Steigerung der Erwerbsquote von Menschen mit Behinderungen.


 

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