27.12.08 13:01 Alter: 16 Monat(e)

Saubere LKW durch neue Euro-VI-Emissionsnormen

Die Schadstoffemissionsgrenzwerte, insbesondere für Partikel und Stickoxide, werden weiter verschärft. Dies sieht die heute vom Parlament verabschiedete Verordnung zu den "Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen" vor. Durch die neuen Euro-VI-Emissionsnormen sollen LKW sauberer und die Luftqualität verbessert werden. Die Euro-VI-Standards gelten ab 31. Dezember 2013 für alle neuen LKW.

"Euro-VI ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Luftqualität in Europa. Gerade mit Euro-VI werden Feinstaub und Stickoxide reduziert. Allein Feinstaub ist in Europa für über 348 000 vorzeitige Sterbefälle verantwortlich", erklärt Matthias GROOTE (SPD), Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Euro-VI-Verordnung. Es gehe darum, wie auch in der Richtlinie über Luftqualität, die Emissionen an der Quelle zu senken. Gerade Feinstaubpartikel seien für die Gesundheit am schädlichsten. Die Luftqualität, aber auch die Lebensqualität, werde durch die neue Verordnung verbessert.
 
Reduzierung von Schadstoffen
 
Bei den neuen Abgasnormen für schwere Fahrzeuge handelt es sich um die Reduzierung von Schadstoffen, nicht um die Reduzierung von Treibhausgasen. Die Verordnung sieht die Einführung harmonisierter technischer Vorschriften für schwere Nutzfahrzeuge von mehr als 2610 kg vor, um das Funktionieren des Binnenmarktes und gleichzeitig einen hohen Umweltschutz zu gewährleisten. Es werden Grenzwerte für die schädlichen Emissionen von Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxiden (NOx) und Partikeln (PM) festgelegt. Vorgesehen sind auch Maßnahmen zum Zugang zu Reparaturinformationen.
 
Strengere Schadstoffgrenzwerte
 
Die heute vom EP verabschiedete Verordnung hält an den von der Kommission vorgeschlagenen Schadstoffgrenzwerten für CO, THC, NMHC, CH4, NOx, und NH3 fest. Im Vergleich zu Euro-V werden die erlaubte Partikelmasse um 66 und der NOx-Ausstoß um 80 % gesenkt.
 
"Stickoxide sind gerade gefährlich für Kleinkinder, Kinder und ältere Menschen, weil sie zu Ozonbildung in Bodennähe führen", so Groote.
 
Für die Senkung der emittierten Partikelmasse um 66 % wird zwar keine bestimmte Technik vorgeschrieben, doch geht die Kommission davon aus, dass sich der neue Grenzwert kaum ohne Diesel-Partikelfilter einhalten lässt. Zur Senkung des NOx-Ausstoßes um 80 % seien, so die Kommission, sowohl motortechnische Maßnahmen (z.B. Abgasrückführung – AGR) als auch Abgasnachbehandlungssysteme (z.B. selektive katalytische Reduktion) notwendig.
 
Die Kommission wird nun aufgefordert, sog. „gasförmige Schadstoffe“, also Auspuffemissionen von Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffen und Stickoxiden - ausgedrückt als Stickstoffdioxid (NO2-Äquivalent) - zu "beobachten". Kommt sie zu dem Schluss, dass es angebracht ist, die Emissionen weiterer Schadstoffe zu regeln, unterbreitet sie Parlament und Rat einen entsprechenden Vorschlag.
 
Einhaltung der Euro-VI-Standards ab 1. Januar 2014
 
Alle neuen schweren Nutzfahrzeuge müssen ab dem 31. Dezember 2013 die neuen Euro-VI Standards erfüllen - neun Monate früher als von der Kommission vorgeschlagen. Werden die Standards nicht erfüllt, werden Zulassung, Verkauf und Inbetriebnahme untersagt. Neue Fahrzeugtypen müssen die Standards bereits ein Jahr früher, zum 31. Dezember 2012, erfüllen.
 
Zugang zu Reparaturinformationen und finanzielle Anreize
 
Vorgesehen ist auch ein standardisierter Zugang zu Reparaturinformationen. Die Hersteller müssen unabhängigen Marktteilnehmern uneingeschränkten und standardisierten Zugang zu On-Board-Diagnose-Informationen und zu Reparatur- und Wartungsinformationen gewähren. Diese Informationen sollten auf den Webseiten der Hersteller oder, wenn dies aufgrund der Art der Informationen nicht möglich ist, in einem anderen geeigneten Format veröffentlicht werden.
 
Schließlich wird es den Mitgliedstaaten ermöglicht, finanzielle Anreize zu setzen, um Fahrzeuge, die die Standards erfüllen, schneller auf den Markt zu bringen. Zudem berührt die Verordnung nicht das Recht der Mitgliedstaaten, die Emission von Schadstoffen als Grundlage für die Bemessung der auf Fahrzeuge erhobenen Steuern heranzuziehen.
 
 
610 Abgeordnete stimmten für die Verordnung, 11 dagegen, 22 enthielten sich der Stimme. 
 


 

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