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20.10.08 15:08 Alter: 16 Monat(e)
Neuer EU-Bericht: Private Altersversorgung wird immer wichtiger, muss jedoch den Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechenEine neue Studie, die heute von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde, bestätigt den Trend zu immer mehr privater Altersversorgung in der EU, betont aber auch die Notwendigkeit umfassender Systemzugehörigkeit und angemessener Rentenniveaus. Die Studie zeigt starke Abweichungen bei Zugehörigkeit und Beitragsniveau zwischen den EU-Mitgliedstaaten, was die Vielfalt der derzeitigen Systeme widerspiegelt. Durch diese Analyse sollen die EU-Mitgliedstaaten aus den unterschiedlichen Erfahrungen der einzelnen Länder lernen. Dies geschieht im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode - dem System der EU für gemeinsame Zielsetzungen, Berichterstattung und Austausch vorbildlicher Verfahren. Zeitgleich mit der Vorstellung der Studie findet in Brüssel heute eine Konferenz zum Thema angemessene und zukunftsfähige Renten in Europa statt.EU-Sozialkommissar Vladimír Špidla sagte: „Wir müssen die europäischen Rentensysteme den neuen demografischen und arbeitsmarktpolitischen Realitäten anpassen und sie angemessen und zukunftsfähig gestalten. Privat finanzierte Systeme spielen eindeutig eine wichtige Rolle bei der zukünftigen Sicherung von Ruhestandseinkommen. Wir müssen jedoch einen besseren Zugang für alle gewährleisten. Er fügte hinzu: „Wir müssen weiterhin darüber nachdenken, ob wir einen besseren rechtlichen Rahmen brauchen, um eine optimale Rentenversorgung sicherstellen zu können.“ Der heute vorgestellte Bericht bestätigt den Trend zu immer mehr privat finanzierter Altersversorgung in den EU-Ländern und lässt erkennen, wie wichtig es ist, die entsprechenden Auswirkungen auf das zukünftige Rentenniveau zu untersuchen. Je nach dem Stellenwert innerhalb des allgemeinen Systems können niedrige Zugehörigkeitszahlen bei Zusatzrenten (in Kombination mit Beitragsunterbrechungen) Anlass zu Besorgnis in Bezug auf das künftige Rentenniveau geben, und zwar insbesondere für Risikogruppen (Frauen, junge Menschen, Geringqualifizierte, Niedriglohnempfänger). Weitere Schlüsselerkenntnisse:
In der Frage, wie viele Personen den unterschiedlichen Systemen angehören, kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass es zwischen den Mitgliedstaaten je nach Art der Rentensysteme große Unterschiede gibt: gesetzliche Renten, Betriebsrenten oder freiwillige Zusatzrenten. Die Zugehörigkeit zu gesetzlichen Rentensystemen variiert zwischen 25 % (IT) und 100 % (SE) bei Durchschnittswerten von 50-70 %. Die Zugehörigkeit sollte sich der 100 %-Marke nähern, wenn die Systeme ausgereift sind. Bei den betrieblichen Rentensystemen verzeichnen DK, NL und SE eine Zugehörigkeit von 75 % oder mehr, in einigen Mitgliedstaaten liegt der Prozentsatz zwischen 40 und 75 % (BE, DE, IE, CY, UK), bei den meisten jedoch (IT, AT, FR, ES, FI, LU, PT, PL) unter 20 %. Freiwillige Rentensysteme verzeichnen in diesem Zusammenhang generell nur sehr niedrige Werte, spielen aber in bestimmten Mitgliedstaaten eine wesentlich größere Rolle (45 % in CZ, niedrigere Werte in DE, UK, IE). Die Ergebnisse sind detaillierter aufgeführt in der Studie der Kommission: |
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