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07.10.08 16:53 Alter: 16 Monat(e)
Das Europäische Bürgerbegehren: Mehr direkte Demokratie in Europa
Wie kann die Europäische Union ihre Bürger besser in ihre Entscheidungen einbeziehen? Ein entscheidender Schritt in diese Richtung wird mit dem Europäischen Bürgerbegehren, verankert im Lissabonner Reformvertrag, gegangen. Wenn der Vertrag in Kraft tritt, können EU-Bürgern die Europäische Kommission auffordern, einen Vorschlag zur Änderung des europäischen Rechts vorzulegen – Vorraussetzung ist, das dass Anliegen von mindestens einer Millionen Bürgern per Unterschrift unterstützt wird.
Eine Million Unterschriften zu sammeln, mag auf den ersten Blick unmöglich erscheinen – doch bei insgesamt 491 Millionen EU-Bürgern ist die Millionenmarke relativ schnell erreicht. Die Organe der Europäischen Union erhoffen sich von dieser Möglichkeit, den Bürgern besseren Zugang zur EU zu verschaffen, damit Bürgeranliegen schneller wahrgenommen und angegangen werden können. Mehr Mitbestimmung in der EU Direkt-demokratische Mitbestimmung hat eine lange Tradition, aber insbesondere in den letzten 25 Jahren haben partizipative Demokratiemodelle Aufwind und wurden in verschiedenen Ländern neue Formen der direkten Bürgerbeteilung eingeführt. Paradoxerweise blockiert derzeit die Ablehnung des Lissabonvertrags durch die Bevölkerung Irlands in einem Referendum die Einführung des Europäische Volksbegehrens (im Reformvertrag als „Bürgerinitiative“ bezeichnet). Workshop zur praktischen Umsetzung Das Europäische Bürgerbegehren ist das erste grenzüberschreitende direkt-demokratische Projekt überhaupt. In einem Workshop am 18. September hat der Verfassungsausschuss des Europaparlaments Fragen zur praktischen Umsetzung erörtert: Wie können die Unterschriften gesammelt werden? Welche Zeiträume sind dafür erforderlich? Wie steht es um die rechtliche Verpflichtung der Europäischen Kommission, auf die Unterschriftensammlungen zu reagieren? Auf diese Frage soll ein Bericht des Ausschusses Antworten geben, zu dessen Vorbereitung der Workshop diente. Stimmen aus dem Workshop Der deutsche EU-Abgeordnete Jo Leinen (Sozialdemokratische Fraktion, SPE), Vorsitzender des Ausschusses, sagte, dass das Bürgerbegehren aus einem Europa der Staaten ein Europa der Bürger machen werde. Vorrangiges Ziel sei es, die Bürger Europas stärker in Entscheidungen einzubeziehen. Jürgen Meyer, ehemaliges Mitglied des Bundestags und des Europäischen Konvents, war Mit-Initiator des Europäischen Bürgerbegehrens. Während des Workshops erklärte er, wie der EU-Konvent es vor fünf Jahren schaffte, das Bürgerbgehren als rechtlich zu verankern (s. Link unten). Die Anforderung eine Million Unterschriften zu sammeln sei sinnvoll, so Meyer, da damit wenigstens 0,2% der Einwohner der EU repräsentiert seien. Berichterstatterin Sylvia-Yvonne Kaufmann (Die Linke) erklärte, dass das Europäische Bürgerbegehren keine Massenpetition sei, sondern vielmehr ein neues rechtliches Instrument um supranationale Demokratie zu ermöglichen. Es öffne die Tür für direkte Demokratie und ermutige die Bürger zur aktiven Teilnahme, so Kaufmann. Nächste Schritte: Die EU-Staatsoberhäupter werden die Zukunft des Lissabonner Vertrags – und somit des Bürgerbegehrens – während des EU-Gipfels vom 15.-16. Oktober erörtern. Der Verfassungsausschuss des Europaparlaments wird voraussichtlich im Januar 2009 den Bericht von Sylvia-Yvonne Kaufmann verabschieden.
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