29.08.08 12:13 Alter: 16 Monat(e)
Tiefensee: Nutzung von Behindertenparkplätzen wird erweitert Contergangeschädigte Menschen werden in ihrer Mobilität unterstützt
Auch contergangeschädigte Menschen mit sehr spezifischen Behinderungen können künftig Behindertenparkplätzen nutzen. Das hat das Bundeskabinett heute auf Initiative von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee beschlossen.
Nach dem sich anschließenden parlamentarischen Verfahren wird dies durch Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum Jahresende rechtlich möglich sein.
"Ich bin sehr froh, das wir helfen können, mehr Menschen mit Behinderung eine bessere Mobilität zu ermöglichen. Der Bundesverband der Contergangeschädigten hat hier konstruktive Anregungen gegeben, die wir sehr schnell und lebensnah umsetzen konnten", so Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee zu dieser Entscheidung.
Bislang durften Contergan-Geschädigte Behindertenparkplätze nicht nutzen, da aus medizinischer Sicht keine Gehbehinderung vorliegt, was dafür Voraussetzung ist.
"Es ist nur folgerichtig, dass aus Gründen der Gleichbehandlung auch andere schwerbehinderte Menschen mit vergleichbaren Einschränkungen diesen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen können. Damit leisten wir auch einen Beitrag zur sozialen Stadt, zur Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben", stellt Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee klar.