28.07.08 18:11 Alter: 16 Monat(e)

Ferien-Tipps für den Sommer in Europa 28/07/2008

Sommerzeit – Reisezeit. Zwischen Lappland und Portugal, den Kanarischen Inseln und Zypern sind die Europäer unterwegs – als Touristen auf der Suche nach Erholung, nach neuen Erlebnissen, nach Begegnungen, Bildung und Kultur. Reisen in der EU – nichts einfacher als das.

Grenzkontrollen

Oft merken Europas Bürger es gar nicht mehr, wenn Sie von einem Land ins andere wechseln. Seit 1995 gilt für Personen im sogenannten Schengenraum die uneingeschränkte Reisefreiheit. Neu hinzugekommen sind im Dezember 2007 neben Polen und Tschechien auch Ungarn, die Slowakei, Slowenien, die drei Baltenstaaten Lettland, Estland und Litauen sowie Malta. Insgesamt umfasst die Reisefreiheit somit 24 Länder: Dies sind alle EU-Staaten mit Ausnahme von Großbritannien, Irland, Zypern, Bulgarien und Rumänien. Ohne Passkontrolle können Bundesbürger auch jetzt schon nach Norwegen und Island einreisen. Ende 2008 will auch die Schweiz Schengen beitreten.

Geld

Peseta, Lira und Francs gehören der Vergangenheit an, und damit auch für viele Urlauber die Notwendigkeit, das Geld im Gastland in die nationale Währung umzurechnen: In fünfzehn EU-Staaten ist der Euro inzwischen gesetzliches Zahlungsmittel, wer dorthin reist, muss sich um einen Geldumtausch nicht mehr kümmern. Auch was den bargeldlosen Zahlungsverkehr angeht, so hat sich seit dem 1. Januar 2008 für den Verbraucher und den Reisenden viel getan. Seitdem gibt es SEPA (Single European Payment Area), den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. 

Einkaufen

Grundsätzlich gilt, wer innerhalb der EU reist, der darf all das einkaufen, was er oder sie persönlich braucht. Ein Weiterverkauf der Waren ist damit gleichzeitig untersagt. Steuern auf die Einkäufe dürfen in einem anderen EU-Land nicht erhoben werden, da Verbrauchs- und Mehrwertsteuern in dem Kaufpreis bereits enthalten sind. Was Tabak und Alkohol betrifft, so kann jedes Land hierfür die Mengen festlegen, die für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden dürfen.

Mit dem Handy im EU-Ausland

Mit der Roaming-Verordnung ist es der EU-Kommission im Sommer 2007 gelungen, die Preise für die Benutzung des Handys im Ausland drastisch zu senken. Im EU-Ausland geführte Gespräche werden seither mit 49 Cent netto pro Minute verrechnet, wer im Ausland angerufen wird, für den schlägt das Gespräch mit 24 Cent pro Minute zu Buche. Laut Roaming-Verordnung werden bis 2013 diese Tarife alle drei Jahre um drei Cent gesenkt. Eine Aufstellung der Eurotarife der Mobilfunkanbieter in allen 27 EU-Mitgliedstaaten finden Sie hier.

Krankenversicherung

Wenn Sie dieses Jahr im EU-Ausland Urlaub machen, denken Sie an Ihre Europäische Krankenversicherungskarte! Ungefähr 173 Millionen Bürger nennen sie inzwischen ihr Eigen – das sind 36 Prozent der EU-Bevölkerung. Die Karte, die vor vier Jahren eingeführt wurde, garantiert medizinische Notfallversorgung in 31 europäischen Ländern, das heißt in den EU-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz, in Norwegen, in Island und in Liechtenstein. Praktisch jedermann, der in diesen Ländern Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung hat, kann sich die Karte ausstellen lassen. Sie ist kostenlos. Informationen über die Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Wichtig außerdem: die Karte gewährleistet eine Notversorgung in öffentlichen Krankenhäusern, aber nicht in Privatkliniken. 

Sonne und Baden

Sich nicht der Sonne auszusetzen, ist im Sommer wohl zu viel verlangt. Sonnencremes schützen, doch Begriffe wie „Sunblocker“ sind irreführend. Die EU-Kommission hat darauf gedrängt, dass Hinweise auf die Schutzwirkung bei Sonnencremes verständlich, einheitlich und „ehrlicher“ abgefasst werden. Doch als Faustregel sollte gelten: Mittagssonne meiden, Babys und Kleinkinder nicht direkter Sonne aussetzen!

In der gesamten EU gelten strenge Standards für Badegewässer. Ihre Qualität wird regelmäßig untersucht. Die EU-Kommission bringt jährlich einen entsprechenden Bericht heraus. Der jüngste Bericht zeigt: An den meisten Stränden und Badegewässern ist das Wasser bis auf wenige Ausnahmen sauber. Wie steht es um die Qualität der Badegewässer in Ihrer Region? 

Notrufnummer

In allen EU-Ländern (mit Ausnahme Bulgarien) gilt für Notdienste die einheitliche Notrufnummer 112 – ob mobil oder aus dem Festnetz. Eine weitere EU-weit gültige Nummer soll die Telefonnummer 116 000 werden. Bereits im Februar 2007 hatte die EU-Kommission entschieden, dass diese Nummer in allen Mitgliedstaaten als Gratis-Hotline für verschwundene Kinder reserviert werden muss. Der Beschluss ist noch nicht überall umgesetzt.  

 


 

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