17.07.08 10:01 Alter: 16 Monat(e)

Besteuerung von Tabakwaren: Kommission schlägt Erhöhung der Verbrauchsteuern vor

Die Europäische Kommission hat heute einen Bericht und einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der bestehenden EU-Bestimmungen über die Verbrauchsteuer auf Tabakwaren vorgelegt. Der Richtlinienentwurf sieht eine schrittweise Erhöhung der EU-Mindestverbrauchsteuersätze auf Zigaretten und Feinschnitttabak bis 2014 vor. Auch werden die Definitionen der verschiedenen Arten von Tabakwaren aktualisiert, um Schlupflöcher zu schließen, die es erlaubten, bestimmte Zigaretten oder Feinschnitttabakarten als Zigarren, Zigarillos oder Pfeifentabak zu deklarieren, um so in den Genuss eines niedrigeren Steuersatzes zu kommen. Der heutige Vorschlag wird die derzeit zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede bei der Höhe der Tabakbesteuerung verringern und dadurch helfen, den Tabakschmuggel einzudämmen. Damit sollen die Steuerbestimmungen transparenter, gleiche Bedingungen für die Hersteller geschaffen und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, Mindeststeuern festzusetzen. Mit dem Vorschlag wird auch das Ziel verfolgt, den Tabakkonsum in den nächsten fünf Jahren um 10 % zu senken.

László Kovács, für Steuern und Zölle zuständiges Kommissionsmitglied, erklärte hierzu: „Der heutige Vorschlag soll die Politik der EU unterstützen, die darauf abzielt, den Tabakkonsum einzudämmen und die derzeit innerhalb der EU bestehenden Preisunterschiede bei Tabakwaren zu reduzieren. Der Vorschlag wird auch dazu beitragen, den illegalen Handel zu bekämpfen und den Umfang der grenzüberschreitenden Einkäufe zu verringern, was bisher bei den Mitgliedstaaten, die zur Prävention des Tabakkonsums hohe Steuern erheben, zu Einnahmeverlusten führte und ihre gesundheitspolitischen Ziele gefährdete. Den Mitgliedstaaten wird durch den Vorschlag mehr Flexibilität bei der Festsetzung der Mindeststeuersätze eingeräumt; gleichzeitig werden die bestehenden Bestimmungen modernisiert, um gleiche Bedingungen für Hersteller und Händler sicherzustellen.”

Die Besteuerung von Tabakwaren ist Teil einer Gesamtstrategie der Prävention und Abschreckung zur Eindämmung des Tabakkonsums. Diese Strategie umfasst auch andere wichtige Maßnahmen zur Verringerung der Nachfrage wie nicht preisbezogene Maßnahmen, Schutz vor Passivrauchen, Regulierung der Inhaltsstoffe, Beschränkung der Tabakwerbung usw. Laut der Weltbank sind jedoch Preiserhöhungen für Tabakwaren die wirksamste Einzelmaßnahme zur Rauchprävention.

Derzeit bestehen zwischen den Mitgliedstaaten mit den höchsten und denjenigen mit den niedrigsten Tabaksteuern erhebliche Unterschiede. Für Zigaretten kann der Unterschied bei der Besteuerung (in Euro) bis zu 600 % betragen. Infolge dieser großen Steuerunterschiede innerhalb der Union wird geschätzt, dass die gesamte Marktdurchdringung des nicht im Inland versteuerten Verbrauchs im Jahr 2004 etwa 13 % des Tabakmarktes der EU-25 ausmachte. Für einige Hauptmärkte liegt dieser Anteil sogar über 20 %.

Zigaretten

Derzeit müssen die auf Zigaretten der in einem Land „gängigsten Preisklasse” erhobenen Verbrauchsteuern mindestens 57 % des Preises ausmachen und mindestens 64 € je 1000 Zigaretten betragen.

Das Konzept der „gängigsten Preisklasse” wurde vor über 30 Jahren entwickelt, als die nationalen Märkte noch von einer Marke beherrscht wurden, d.h. der eindeutig „gängigsten” Marke. Heute sind die Märkte dynamischer, es gibt mehrere gängige Marken und regelmäßige Preisänderungen. Um mehr Transparenz zu erreichen und für die Hersteller gleiche Bedingungen zu schaffen, schlägt die Kommission vor, zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage die gängigste Preisklasse durch den gewichteten Durchschnittspreis aller Zigaretten zu ersetzen. Zur Unterstreichung der gesundheitspolitischen Ziele wird dies mit einem auf alle Zigaretten anwendbaren Mindeststeuerbetrag kombiniert.

Nach dem neuen Vorschlag soll der derzeitige Prozentsatz von 57 % auf 63 % des gewichteten Durchschnittspreises angehoben und der Betrag von 64 € bis 2014 auf 90 € für alle Zigaretten erhöht werden. Es wird geschätzt, dass dies innerhalb der nächsten Jahre in den meisten Mitgliedstaaten zu einem Konsumrückgang um 10 % führen wird.

Die Kommission schlägt auch vor, den Mitgliedstaaten bei der Besteuerung von Tabakwaren mehr Flexibilität einzuräumen, indem die derzeitige Regelung abgeschafft wird, die es den Mitgliedstaaten untersagt, eine Mindestverbrauchsteuer zu erheben, die mehr als 100 % der gesamten Steuerbelastung von Zigaretten der gängigsten Preisklasse beträgt. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, die Bandbreite des spezifischen Steueranteils von 5 %-55 % auf 10 %-75 % zu erweitern.

Andere Tabakwaren als Zigaretten

Auch wenn Zigaretten und Feinschnitttabak unterschiedliche Merkmale aufweisen, stehen sie zueinander im Wettbewerb und sind gleichermaßen gesundheitsschädlich. Die unterschiedliche Besteuerung von Zigaretten und Feinschnitttabak (manchmal werden handgedrehte Zigaretten 30 % niedriger besteuert als normale Zigaretten) führt zur Produktsubstitution. Zwischen 2002 und 2006 ist der Zigarettenkonsum um mehr als 10 % zurückgegangen, während der Konsum von Feinschnitttabak im gleichen Zeitraum in der EU-25 um etwa 10 % zugenommen hat. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, schlägt die Kommission vor, den Mindeststeuersatz für Feinschnitttabak teilweise an den Mindeststeuersatz für Zigaretten anzugleichen.

In dem heute vorgelegten Vorschlag ist vorgesehen, die Definition für Zigarren und Zigarillos zu ändern, um sicherzustellen, dass der niedrigere Mindestsatz nur auf „herkömmliche Zigarren und Zigarillos” Anwendung findet.

Diese Änderung wurde notwendig, weil einige neuartige Tabakwaren als Zigarren/Zigarillos vermarktet werden, um in den Anwendungsbereich des niedrigeren Satzes zu fallen, obwohl sie hinsichtlich ihrer Funktion, ihres Geschmacks, ihres Filters und ihrer Aufmachung Zigaretten gleichen. Auch die Definition von Pfeifentabak wird angepasst, um besser zwischen Pfeifentabak und Feinschnitttabak zu unterscheiden, da einige Mitgliedstaaten berichtet haben, dass Tabak, der vorrangig für das Selbstdrehen oder Stopfen von Zigaretten verwendet wird, als Pfeifentabak verkauft wird.


 

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