15.06.08 10:51 Alter: 16 Monat(e)

Tiefensee: Fairer Wettbewerb auf deutschen Straßen :EU-Verkehrsministerrat einigt sich auf Straßenpaket

"Mit dem vorliegenden Straßenpaket schaffen wir die Grundlagen für fairen Wettbewerb auf deutschen Straßen", so Bundesminister Tiefensee in Luxemburg am Rande des EU-Verkehrsministerrates.

Die EU-Verkehrsminister haben sich heute über das so genannte "Road Package" geeinigt. Das Paket umfasst unter anderem die Neufassung der Marktzugangsverordnung für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr sowie die neue Berufszugangsverordnung für Kraftverkehrsunternehmer.

Marktzugangsverordnung

Die Marktzugangsverordnung für den Güterkraftverkehr soll im wesentlichen eine europaweit einheitliche Kabotageregelung festlegen. Das heißt, die Festlegung auf die Anzahl zulässiger Transporte, die ein ausländisches Unternehmen in einem Land durchführen darf, zum Beispiel, wie viele Transporte ein italienisches Unternehmen in Deutschland erbringen darf. Die Minister haben sich heute auf drei Kabotagefahrten innerhalb von sieben Tagen nach einer grenzüberschreitenden Beförderung geeinigt.

Tiefensee: "Das ist ein guter Kompromiss. Mit der Einführung klarer Regeln können wir in Zukunft gegen Sozialdumping und die Unterschreitung von sozialen Mindest-standards vorgehen. Außerdem vermeiden wir Leerfahrten und fördern damit effizientere, umweltgerechtere und damit auch wirtschaftlichere Transporte."

Bisher gelten in einer Übergangsphase für die Transportunternehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten Einschränkungen, um nationale Unternehmen u.a. vor Lohndumping zu schützen. Innerhalb der alten EU-Mitgliedstaaten war die Kabotage "zeitweilig" erlaubt, ohne dass der Begriff der Zeitweiligkeit näher definiert war. Mit der heute beschlossenen Einigung kann diese Regelung nicht mehr ausufernd ausgelegt werden.Deutschland ist als Transitland Nummer Eins besonders von Durchgangsverkehr und Kabotage betroffen und hat sich deshalb aktiv und vermittelnd in die Verhandlungen eingebracht. Die Positionen der Mitgliedstaaten lagen anfangs sehr stark auseinander: Staaten in Randlage sind für eine großzügige Regelung eingetreten, während Haupttransitländer sich eher für eine restriktive Lösung ausgesprochen haben.

Berufszugangsverordnung

Zweiter Gegenstand der Einigung war die Berufszugangsverordnung für die Kraftverkehrsunternehmer. Die Verordnung legt die Mindestvoraussetzungen fest, die ein Unternehmer erfüllen muss, um zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers zugelassen zu werden. Ziel ist es zu gewährleisten, dass nur gut ausgebildete und zuverlässige Unternehmer die Zulassung erhalten.

"Mit der Einführung einheitlicher und transparenter Berufszugangsregeln schaffen wir klare Vorgaben für die Zulassung von Kraftfahrzeugunternehmen. Damit können wir schwarze Schafe und Wiederholungstäter des Gewerbes aus dem Verkehr ziehen und leisten einen erheblichen Beitrag für die Verkehrssicherheit", so Tiefensee nach der Einigung im Ministerrat.

Die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Unternehmens setzt beim Verursacher von schweren und schwersten Sicherheitsverstößen an. Dabei handelt es sich um gezielte Verstöße etwa gegen die Lenk- und Ruhezeiten, um Manipulationen des digitalen Fahrtenschreibers oder um bewusst in Kauf genommene erhebliche Mängel am Fahrzeug. Erweist sich ein Unternehmer als unzuverlässig und gefährdet damit die Sicherheit im Straßenverkehr, erhält er keine Zulassung.  


 

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