05.06.08 16:40 Alter: 16 Monat(e)

Ausbildung von Berufskraftfahrern: Kommission erhebt Klage gegen Portugal und Griechenland

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, beim Europäischen Gerichtshof ein Verfahren gegen Portugal und Griechenland einzuleiten, weil die beiden Länder die Richtlinie über die Ausbildung von Berufskraftfahrern noch nicht umgesetzt und keine dazugehörigen Durchführungsmaßnahmen mitgeteilt haben. Die Richtlinie schreibt die Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung von Berufskraftfahrern im Güter- und Personenverkehr verbindlich vor.

Die Richtlinie 2003/59/EG[1] soll im Hinblick auf die Anforderungen des heutigen Straßenverkehrsmarkts bestimmte Mindeststandards bei der Ausbildung von Berufskraftfahrern gewährleisten. Bei ihrer Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten vereinbart, sie bis zum 10. September 2006 in nationales Recht umzusetzen. Obwohl die Kommission Portugal und Griechenland im Juni 2007 in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme zur Umsetzung der Richtlinie aufforderte, haben diese Länder noch keine geeigneten nationalen Maßnahmen erlassen, um der Richtlinie nachzukommen.

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ein Grundqualifikationssystem einzurichten, das entweder eine Kombination aus Unterrichtsteilnahme und Prüfung umfasst oder auf eine Prüfung beschränkt ist.

In zugelassenen Ausbildungsstätten finden darüber hinaus regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen statt. Jeder Kraftfahrer muss alle fünf Jahre eine solche 35-stündige Fortbildung absolvieren. Zur Bescheinigung ihrer Grundqualifikation oder Weiterbildung wird den Fahrern ein Befähigungsnachweis ausgestellt. Für die im Personenkraftverkehr beschäftigten Fahrer müssen die Mitgliedstaaten die Bestimmungen ab dem 10. September 2008 anwenden, während sie für den Güterkraftverkehr erst ab dem 10. September 2009 gelten.

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[1] Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr, ABl. L 226 vom 10.9.2003


 

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