05.06.08 16:30 Alter: 16 Monat(e)
Kommission verklagt das Vereinigte Königreich wegen Verstoß gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen im Kraftverkehr
Die Europäische Kommission hat heute Klage gegen das Vereinigte Königreich erhoben, weil Vorschriften des europäischen Arbeitsrechts in Bezug auf Tätigkeiten im Kraftverkehr nicht eingehalten werden.
Das Vereinigte Königreich hat es versäumt, alle nationalen Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie der Kommission[1] zur Durchführung von Vorschriften des europäischen Arbeitsrechts in Bezug auf Tätigkeiten im Kraftverkehr mitzuteilen. Die Mitgliedstaaten mussten die notwendigen Rechtsvorschriften vor dem 1. April 2007 erlassen.
Zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie muss die Anzahl der Kontrollen, bei denen die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten geprüft wird, schrittweise so angehoben werden, dass der Anteil der erfassten Arbeitstage von derzeit 1 % im Laufe des Jahres 2008 auf 2 % und 2010 auf 3 % ansteigt. Außerdem sind jährlich mindestens sechs gemeinsame Kontrollen von Behörden verschiedener Mitgliedstaaten, eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Kontrollbehörden, gemeinsame Schulungsprogramme, harmonisierte Ausrüstungsniveaus sowie die Einrichtung eines Systems für den elektronischen Datenaustausch vorgeschrieben.
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[1] In der Richtlinie 2006/22/EG vom 15. März 2006 sind die Mindestbedingungen für die Durchsetzung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 (Lenk- und Ruhezeiten) und (EWG) Nr. 3821/85 (Fahrtenschreiber) festgelegt.