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12.03.08 14:51 Alter: 17 Monat(e)
EU verbietet den Verkauf von nicht kindergesicherten Feuerzeugen und Novelty-Feuerzeugen
Am 11. März tritt die Entscheidung der Kommission zum Verbot des Verkaufs von nicht kindergesicherten Feuerzeugen und Novelty-Feuerzeugen in Kraft. Die Entscheidung wurde am
13. Februar 2007 von den EU-Mitgliedstaaten im Ausschuss „Allgemeine Produktsicherheit" angenommen. Sie erhöht die Verbrauchersicherheit durch die Bestimmung, dass Feuerzeuge, die für Kinder gefährlich sind, nicht mehr an Verbraucher in Europa verkauft werden dürfen. Derartige Feuerzeuge dürfen bereits seit dem 11. März 2007 nicht mehr auf den Markt gebracht oder importiert werden; die Industrie konnte ihre Lagerware noch vermarkten. Außerdem müssen die Regierungen künftig dafür sorgen, dass nur noch kindergesicherte Feuerzeuge in den Läden sind. Verboten sind auch Feuerzeuge, die durch ihre Ausstattung vor allem die Neugier bei Kindern wecken (Novelty-Feuerzeuge).
"Ich begrüße diese wichtigen Vorschriften, die die Sicherheit der Verbraucher in Europa, vor allem die der Kinder, verstärken werden,“ sagte die Verbraucherschutz-Kommissarin Kuneva. „Alle Beteiligten müssen nun dafür sorgen, dass nicht den Vorschriften entsprechende Feuerzeuge nicht mehr zum Verbraucher gelangen. Ich fordere die nationalen Behörden auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die neuen Bestimmungen rigoros durchzusetzen.“
Weshalb wurde diese Entscheidung erlassen?
Eine erhebliche Anzahl schwerer Brandunfälle ist auf die unsachgemäße Verwendung von Feuerzeugen durch spielende Kinder zurückzuführen. Schätzungen zufolge werden jährlich 1500 bis 1900 Verletzungen und 34 bis 40 Unfälle mit Todesfolge in der EU durch Kinder verursacht, die mit nicht kindergesicherten Feuerzeugen hantieren. Kindersicherungen zur Vermeidung solcher Unfälle gibt es bereits und sind in den USA, Kanada, Australien, und Neuseeland seit rund zehn Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Durch die Einführung dieser Vorschriften ist die Zahl dieser Unfälle in den USA um 60 % gesunken. Feuerzeuge sind an sich schon gefährlich, da sie eine Flamme oder Wärmesäule erzeugen und einen Brennstoff enthalten. Bei unsachgemäßer Verwendung durch Kinder stellen sie eine ernste Gefahr dar. Dies trifft besonders auf Wegwerffeuerzeuge zu, die in großen Mengen und häufig in Sammelpackungen verkauft und als minderwertige Wegwerfprodukte verwendet werden. Sie können in die Hände von Kindern geraten, die damit versehentlich schwere Brände, Verletzungen und Unfälle mit Todesfolge auslösen können.
Welche Produkte fallen unter diese Entscheidung?
Die in der Entscheidung genannten Kindersicherheitsanforderungen gelten für rund 98 % der Feuerzeuge, die jedes Jahr in der EU verkauft werden, darunter alle Wegwerffeuerzeuge, Plastikfeuerzeuge und billigen Metallfeuerzeuge. Bestimmte Feuerzeuge sind davon nicht betroffen, weil Kinder kaum damit in Berührung kommen. Aber auch für sie gelten die allgemeinen Sicherheitsanforderungen einer Norm für Feuerzeuge (EN ISO 9994). Damit Feuerzeuge von den Anforderungen der Kindersicherheit ausgenommen werden können, müssen sie eine Reihe technischer Kriterien erfüllen, die in der Entscheidung aufgeführt sind. Außerdem untersagt die Entscheidung das Inverkehrbringen von Feuerzeugen, die Gegenständen ähneln, die gemeinhin für Kinder attraktiv sind, wie etwa Feuerzeuge, die Spielzeuge, Mobiltelefone, Nahrungsmittel, Autos usw. darstellen, und bei denen somit ein hohes Risiko unsachgemäßer Verwendung besteht (so genannte „Novelty-Feuerzeuge“).
Was ist ein „kindergesichertes“ Feuerzeug?
Die technischen Spezifikationen für Kindersicherheit bei Feuerzeugen sind in einer europäischen Norm festgelegt (EN 13869:2002). Bei Feuerzeugen, die den einschlägigen Spezifikationen dieser Norm entsprechen, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen dieser Entscheidung erfüllen. Diese Annahme gilt auch für Feuerzeuge, die Kindersicherheitsanforderungen in Drittländern genügen, die den Anforderungen dieser Entscheidung gleichwertig sind (wie etwa in den USA). Wie wird diese Entscheidung umgesetzt? Hersteller und Importeure müssen auf Aufforderung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten alle relevanten Unterlagen vorlegen, einschließlich Kindersicherheits-Prüfberichten. Diese Prüfberichte müssen von Prüfstellen ausgestellt werden, die akkreditiert oder von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten anerkannt sind. Die Prüfberichte können auch von Prüfstellen ausgestellt werden, deren Berichte von einem der Länder anerkannt werden, in denen Kindersicherungsanforderungen gelten, die mit den durch diese Entscheidung festgelegten Anforderungen gleichwertig sind (wie etwa den USA). Händler sind verpflichtet, mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten und ihnen auf Anfrage die erforderlichen Dokumente vorzulegen, um die Herkunft der Feuerzeuge zurückzuverfolgen. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sind für die Durchsetzung der Bestimmungen der Entscheidung verantwortlich und müssen nun prüfen, ob noch Novelty-Feuerzeuge oder nicht kindergesicherte Feuerzeuge in den Regalen liegen.
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