22.02.08 10:51 Alter: 17 Monat(e)
Kommission fordert Sozialpartner zu Verhandlungen über die Europäischen Betriebsräte auf
Die Europäische Kommission hat heute die Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern ersucht, einen Beitrag zur Stärkung der Rolle der Europäischen Betriebsräte bei der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer zu leisten.
Europäische Betriebsräte (EBR) gibt es derzeit in der gesamten EU in 820 größeren Unternehmen, die etwa 14,5 Millionen Arbeitnehmer beschäftigen. Die jetzige zweite Phase der Anhörung gibt den Sozialpartnern Gelegenheit, Verhandlungen über die Aktualisierung und Verbesserung der Funktionsweise der EBR mit dem Ziel aufzunehmen, die bestehenden Rechtsvorschriften zu überarbeiten.„Den Europäischen Betriebsräten kommt bei der Antizipierung und der Bewältigung der sozialen Dimension des Wandels in Großunternehmen europaweit eine Schlüsselrolle zu.
Auch tragen sie zur Verbesserung der Corporate Governance bei – einem Faktor, der für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist,“ erklärte Vladimír Špidla, für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit zuständiger EU-Kommissar. „Im Interesse von Arbeitnehmern wie auch Unternehmen müssen wir sicherstellen, dass die Europäischen Betriebsräte ihre Aufgabe während des Umstrukturierungsprozesses voll wahrnehmen können und auf staatenübergreifender Ebene Mechanismen für den Dialog eingerichtet werden. Ich halte das Konsultationspapier für ausgewogen und für eine ausgezeichnete Basis, auf der die Sozialpartner Verhandlungen über eine Überarbeitung der Richtlinie führen könnten.“ Die Revision der Richtlinie von 1994 über die Europäischen Betriebsräte ist eine der Rechtsetzungsprioritäten der Kommission für 2008. Europäische Betriebsräte sind ein wichtiges Instrument, wenn sozialverträgliche Umstrukturierungen von Unternehmen gewährleistet und europäische Partnerschaften auf Unternehmensebene aufgebaut werden sollen.
Die Sozialpartner werden insbesondere aufgefordert, sich zu Maßnahmen zu äußern, die die tatsächliche Verwirklichung des Rechts auf eine staatenübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer sicherstellen sollen. Ebenso sollen sie Mittel und Wege zur besseren praktischen Anwendung der Richtlinie empfehlen und für mehr Kohärenz zwischen den verschiedenen EU-Regelungen im Bereich der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer sorgen. Die Konsultation der Sozialpartner (gemäß Artikel 138 EG-Vertrag) wird sechs Wochen in Anspruch nehmen. Danach haben sie die Möglichkeit, Verhandlungen (gemäß Artikel 139) mit Blick auf den Abschluss einer Vereinbarung auf europäischer Ebene aufzunehmen, die dann der überarbeiteten Rechtsvorschrift zugrunde gelegt wird. Hintergrund Die Europäischen Betriebsräte sind für die Entwicklung staatenübergreifender Arbeitsbeziehungen von größter Bedeutung und tragen dazu bei, die wirtschaftlichen und sozialen Ziele innerhalb des Binnenmarkts in Einklang zu bringen. Sämtliche europäischen Akteure betonen die positiven Auswirkungen dieser von der Richtlinie 94/45/EG eingerichteten und seit elf Jahren bestehenden Gremien sowie die wichtige Rolle, die sie für die Antizipierung und verantwortungsbewusste Bewältigung des Wandels haben. Im April 2004 leitete die Kommission die erste Phase der Anhörung der Sozialpartner zur Überprüfung der Richtlinie ein.
Bei der Konsultation traten Meinungsunterschiede zu Tage: die Arbeitnehmerorganisationen waren für, die Arbeitgeberorganisationen gegen eine Revision. Obwohl sich die Sozialpartner über den Nutzen der Europäischen Betriebsräte und die Vorteile eines eindeutigen Verfahrens einig waren, das eine rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer garantiert, stellten sie doch fest, dass es schwierig ist, ohne Verzögerungen und Unwägbarkeiten eine sinnvolle Unterrichtung und Anhörung zu verwirklichen, und dass es eine Herausforderung darstellt, alle Arbeitnehmer zur Anerkennung des Gremiums zu bewegen. Im März 2005 hat die Kommission die europäischen Sozialpartner erneut zu den beiden Punkten „Umstrukturierungen von Unternehmen“ und „bewährte Verfahren“ bei den Europäischen Betriebsräten angehört und sie ersucht, Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, zu einer Vereinbarung über die erforderlichen Mittel und Wege zur Förderung dieser bewährten Verfahren zu gelangen.
Die Sozialpartner haben die Förderung und die Auswertung der zu den Europäischen Betriebsräten gemeinsam gezogenen Schlüsse in ihr Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2006-2008 aufgenommen. Das Europäische Parlament hat sich wiederholt zu den Europäischen Betriebsräten geäußert. In seiner Entschließung vom 10. Mai 2007 zur Stärkung der europäischen Rechtsvorschriften im Bereich der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer fordert es die Kommission auf, diese Rechtsvorschriften zu aktualisieren, um für einen kohärenten und effizienten rechtlichen Rahmen zu sorgen, Rechtssicherheit zu gewährleisten, den sozialen Dialog zwischen nationaler und europäischer Ebene besser abzustimmen und einen Zeitplan, insbesondere für die „lang erwartete Revision der Richtlinie 94/45/EG über die Europäischen Betriebsräte“, vorzulegen. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat zu den Europäischen Betriebsräten ebenfalls Stellung genommen und empfiehlt in seiner letzten Stellungnahme von 2006, die Richtlinie in einigen Punkten „rasch zu aktualisieren“.