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16.02.08 11:24 Alter: 17 Monat(e)
Tiefensee: Führerscheintourismus nicht hinnehmbar
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, hat erklärt, dass deutsche Behörden den sogenannten Führerschein-Tourismus unterbinden können.
Ich begrüße sehr, dass der Generalanwalt beim EuGH die deutsche Position unterstützt", sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee heute in Berlin. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich Personen, denen wegen Alkohol- und Drogendelikten im Verkehr die Fahrerlaubnis entzogen wurde, im benachbarten EU-Ausland einen Führerschein beschaffen. Ich habe mich auch bei der EU-Kommission vehement dafür eingesetzt, diese Praxis so schnell wie möglich zu unterbinden.
Mehrere deutsche Verwaltungsgerichte haben bereits entscheiden, dass ein zu unrecht im Ausland ausgestellter Führerschein wieder abgegeben werden muss. Das ist dann der Fall, wenn er trotz eines fehlenden Dauerwohnsitzes oder nicht überwundener Alkohol- oder Drogenprobleme ausgestellt wurde. Nach Ansicht des Generalanwalts des EuGH findet die gegenseitige Anerkennung von EU-Führerscheinen dort ihre Grenze, wo die gesundheitliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht nachgewiesen ist und damit die Sicherheit der Teilnehmer am Straßenverkehr gefährdet wird.
Minister Tiefensee: Ich hoffe, dass sich der EuGH unserer Auffassung endgültig anschließen wird. Nur so kann effektiv verhindert werden, dass sich nachweislich ungeeignete Personen durch den unrechtmäßigen Erwerb eines ausländischen EU-Führerscheins ans Steuer setzen und damit eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Ein abschließendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird in einigen Monaten erwartet.
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