25.06.07 17:33 Alter: 17 Monat(e)

EU-Roamingverordnung ab 30. Juni in Kraft

Brüssel/Berlin, 25.06.2007

Mobiltelefonieren im Ausland wird ab diesem Sommer deutlich billiger. Mit der Veröffentlichung der EU-Roamingverordnung im Amtsblatt der EU am Ende dieser Woche wird diese Binnenmarktvorschrift am 30. Juni in allen 27 Mitgliedstaaten rechtsverbindlich. Durch die Verordnung werden die übermäßigen Roamingentgelte gesenkt, die Touristen und Geschäftsreisende bisher bei der Nutzung ihres Mobiltelefons in anderen EU-Ländern in Kauf nehmen mussten. Die nationalen Regulierungsbehörden werden die Anwendung der neuen Roamingbestimmungen zusammen mit der Kommission genau beobachten, um Missbrauch zu verhindern.

„Wir hoffen, dass übermäßige Roamingentgelte nun endgültig der Vergangenheit angehören", sagte die für Telekommunikationsfragen verantwortliche EU-Kommissarin Viviane Reding. "Ich habe mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass einige Betreiber den neuen Eurotarif bereits ab dem 1. Juli anbieten." Reding kündigte an, die Kommission werde die Roamingentgelte, insbesondere für SMS und Datendienste, weiterhin beobachten, um sicherzustellen, dass in drei Jahren kein Regulierungsbedarf mehr besteht. Sie appellierte an die Mobilfunkbetreiber, die Entgelte für SMS und Datendienste im Ausland selbstständig zu senken, da die Kommission sonst auch in diesem Bereich einzugreifen werde.

Am 12. Juli 2006 hatte die Kommission eine EU-Verordnung vorgeschlagen, die eine Senkung der Roamingentgelte um bis zu 70 Prozent vorsah. Nach einer politischen Einigung in Rekordzeit wurde die EU-Roamingverordnung nur elf Monate später, am 7. Juni 2007, angenommen. Sie legt die Höchstpreise für ausgehende und eingehende Anrufe im Ausland auf 49 Cent respektive 24 Cent (ohne MwSt) fest. Diese Obergrenzen werden 2008 und 2009 weiter schrumpfen.

 

<typolist>

Mobilfunkbetreiber müssen allen ihren Kunden bis spätestens 30. Juli 2007 einen Eurotarif anbieten. Kunden ohne eine bereits bestehende Roaming-Option, die sofort reagieren, werden den Eurotarif ab spätestens 30. August 2007 nutzen können. Für Kunden, die nicht reagieren und die keine bestehende Roaming-Option haben, wird der Eurotarif automatisch ab 30. September 2007 gelten. Kunden, die bereits eine Roaming-Option haben, können sich ebenfalls für einen Eurotarif entscheiden und müssen ihren Betreiber von dieser Wahl unterrichten.

</typolist>

Auf der Großkundenebene wird zwei Monate nach der Veröffentlichung ebenfalls eine Preisobergrenze für Roamingentgelte in Kraft treten, die Mobilfunkbetreiber sich gegenseitig berechnen. Für die nächsten zwölf Monate wird diese Obergrenze bei 30 Cent liegen.

Die Roaming-Website der Europäischen Kommission mit Beispielen für die bisher praktizierten Roamingentgelte finden Sie hier.

Mehr Informationen über die EU-Verordnung gibt es hier.

 

 


 

TIPP: Klicken auf ein vorhandenes Bild vergrößert die Bildansicht!