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23.05.07 14:49 Alter: 18 Monat(e)
Neuregelung des StraßengüterverkehrsBrüssel/Berlin, 23.05.2007Die EU-Kommission will die Vorschriften für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zum Kraftverkehrsmarkt modernisieren. Die heute vorgelegten drei Verordnungsvorschläge sehen eine obligatorische Ausbildung für die Leiter von Kraftverkehrstätigkeiten, eine Definition der innerhalb eines Mitgliedstaates zulässigen Kabotage sowie Verfahren zur Anwendung bestimmter Sanktionen in den Mitgliedstaaten über Grenzen hinweg vor. Ziel ist, Wettbewerbsverzerrungen im Straßenverkehr zu verringern und eine bessere Einhaltung der Sozial- und Sicherheitsvorschriften durch die Verkehrsunternehmer zu sichern. Dadurch könnten Unternehmen und Behörden anfallende Verwaltungskosten um 190 Millionen Euro jährlich einsparen. Der für Verkehrsfragen zuständige EU-Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot erklärte: „Diese Vorschläge unterstützen die Anstrengungen der Kraftverkehrsunternehmen um Erhöhung ihrer Effizienz und ein moderneres Image. Güterverkehrsdienste von hoher Qualität und eine gute Ausbildung der Fahrer sind von Vorteil für die Sicherheit der Fahrer und der anderen Verkehrsteilnehmer. Sie verbessern das soziale Wohlergehen und die wirtschaftliche Leistung und verringern darüber hinaus im Interesse der gesamten Bevölkerung den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen.“ Das heutige Gesetzgebungspaket enthält im Wesentlichen sieben Änderungsvorschläge. Danach muss jedes Kraftverkehrsunternehmen in Zukunft einen Kraftverkehrsbetreiber beschäftigen, der seine fachliche Eignung durch eine Prüfung in einer 140-stündigen Ausbildung nachweist. Kraftverkehrsunternehmen dürfen, entsprechend der auf EU-Ebene vereinheitlichten Definition, keine schweren Verstöße begangen haben. Unternehmen müssen über Geschäftsräume und eine Betriebsstätte verfügen, um das Auftauchen von "Briefkastenfirmen" zu vermeiden. Um die Rechtsunsicherheit zu beenden, wird Kabotage zugelassen, wenn sie im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung durchgeführt wird. Diese Kabotage wird auf höchstens drei Beförderungen innerhalb von sieben Tagen begrenzt, was anhand der Frachtbriefe leicht kontrollierbar ist. Zudem werden die Verwaltungsverfahren zur Genehmigung neuer Linienbusdienste zwischen Mitgliedstaaten vereinfacht. Die Muster für Gemeinschaftslizenzen und Fahrerbescheinigungen werden standardisiert. Die einzelstaatlichen Behörden, die die Lizenzen ausstellen, müssen bis 2010 im Interesse einer wirksameren Überwachung europaweit interoperable elektronische Register einführen. Und um zu verhindern, dass sich Kraftfahrer „scheinselbständig" machen, können sich diese nicht mehr auf den Kraftverkehrsbetreiber des Unternehmens stützen, bei dem sie Unterauftragnehmer sind. Die Mitgliedstaaten müssen im Übrigen die Vorschriften über die Begrenzung der Arbeitszeit streng anwenden, damit sie nicht unterlaufen werden können. |
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