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23.05.07 14:39 Alter: 18 Monat(e)
Straßengüterverkehr: Kommission will lauteren Wettbewerb sowie wirksame und einheitliche KontrollenIP/07/697 Brüssel, den 23. Mai 2007Heute nahm die Europäische Kommission drei Vorschläge zur Modernisierung der Vorschriften für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zum Kraftverkehrsmarkt an. Die Vorschläge sehen eine obligatorische Ausbildung für die Leiter von Kraftverkehrstätigkeiten vor, eine Definition der innerhalb eines Mitgliedstaates zulässigen Kabotage, die leichtere Kontrollmöglichkeiten eröffnet, sowie Verfahren zur Anwendung bestimmter Sanktionen in den Mitgliedstaaten über die Grenzen hinweg. Mit den vorgeschlagenen Verordnungen sollen Wettbewerbsverzerrungen verringert werden und es soll für eine bessere Einhaltung der Sozialvorschriften und der Sicherheitsvorschriften im Straßenverkehr durch die Verkehrsunternehmer gesorgt werden. Nach der Folgenabschätzung könnten so die für Unternehmen und Behörden anfallenden Verwaltungskosten um 190 Mio. EUR jährlich verringert werden Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission und zuständig für Verkehrsfragen, sagte hierzu: „Damit der Binnenmarkt effizient funktioniert, müssen unsere Vorschriften klar und einheitlich sein und von allen Verkehrsunternehmen in allen Mitgliedstaaten angewendet werden. Diese Vorschläge unterstützen die Anstrengungen der Kraftverkehrsunternehmen um Erhöhung ihrer Effizienz und ein moderneres Image. Güterverkehrsdienste von hoher Qualität und eine gute Ausbildung der Fahrer sind von Vorteil für die Sicherheit – die der Fahrer selbst und die der anderen Verkehrsteilnehmer-, sie verbessern das soziale Wohlergehen und die wirtschaftliche Leistung und verringern darüber hinaus im Interesse der gesamten Bevölkerung den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen.“ Das heute angenommene Gesetzgebungspaket beinhaltet drei Vorschläge für Verordnungen[1], mit denen die Vorschriften für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zum Kraftverkehrsmarkt für Güter und Fahrgäste modernisiert, vereinfacht und gestrafft werden sollen, sowie einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über die Arbeitszeitregelung[2] auf die selbständigen Kraftfahrer. Dieses Paket, das dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt wird, enthält im Wesentlichen sieben Änderungsvorschläge zur Harmonisierung der Anwendung der Vorschriften, zur Verbesserung der Wirksamkeit der Kontrollen und zur Gewährleistung eines lauteren Wettbewerbs: <typolist type="1"> Jedes Unternehmen, das als Kraftverkehrsunternehmen tätig sein möchte, muss in Zukunft einen Kraftverkehrsbetreiber beschäftigen, der seine fachliche Eignung durch das Bestehen einer Prüfung im Anschluss an eine 140-stündige Ausbildung nachweist. Werden unter seiner Verantwortung schwere Verstöße begangen, wird dieser Kraftverkehrsbetreiber nicht mehr als zuverlässig angesehen und kann in der gesamten Gemeinschaft zwei Jahre lang keine Kraftverkehrstätigkeiten mehr leiten. Die Kraftverkehrsunternehmen dürfen – entsprechend den Definitionen, die auf europäischer Ebene vereinheitlicht werden sollen - keine schweren Verstöße begangen haben. Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit müssen sie anhand von Finanzindikatoren betreffend ihre kurzfristige Zahlungsfähigkeit oder mittels Bankgarantien nachweisen. Im Interesse eines lauteren Wettbewerbs müssen die Unternehmen über Geschäftsräume und eine Betriebsstätte verfügen, um das Auftauchen von "Briefkastenfirmen" zu vermeiden. Um die Rechtsunsicherheit zu beenden, wird die Kabotage (der Güterverkehr innerhalb eines Mitgliedstaates durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Verkehrsunternehmen) zugelassen, wenn sie im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung durchgeführt wird. Diese Kabotage wird auf höchstens drei Beförderungen innerhalb von sieben Tagen begrenzt, was anhand der Frachtbriefe leicht kontrollierbar ist. Die Verwaltungsverfahren zur Genehmigung neuer Linienbusdienste zwischen Mitgliedstaaten werden vereinfacht. Die Muster für Gemeinschaftslizenzen und Fahrerbescheinigungen werden standardisiert. Die einzelstaatlichen Behörden, die die Lizenzen ausstellen, müssen bis 2010 im Interesse einer wirksameren Überwachung europaweit interoperable elektronische Register einführen. Sie müssen den Verkehrsunternehmen, die schwere Verstöße begehen, die Lizenz entziehen. In diesem Zusammenhang werden festgestellte schwere Verstöße von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt. Schließlich, um zu verhindern, dass sich Kraftfahrer „scheinselbständig" machen, können sich diese nicht mehr auf den Kraftverkehrsbetreiber des Unternehmens stützen, bei dem sie Unterauftragnehmer sind. Die Mitgliedstaaten müssen im Übrigen die Vorschriften über die Begrenzung der Arbeitszeit streng anwenden, damit sie nicht unterlaufen werden können. </typolist> Der gleichzeitig angenommene Bericht betrifft die Anwendung der Richtlinie über die Arbeitszeitregelung auf die selbständigen Kraftfahrer. Die Mitgliedstaaten werden darin aufgefordert, die Richtlinie bei scheinselbständigen Kraftfahrern[3] streng anzuwenden. Der Bericht weist auf die Nachteile einer zu breiten Anwendung der Richtlinie auch auf „echte“ Selbständige hin und betont die Notwendigkeit einer Änderung der Richtlinie. Ferner hat die Kommission einen Bericht über die Durchführung der Richtlinie über die technische Kontrolle von Nutzfahrzeugen[4] verabschiedet. Daraus geht hervor, dass trotz bedeutender Anstrengungen einiger Mitgliedstaaten die Kontrollen in der EU insgesamt sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Die Kommission wird den zuständigen Ausschuss befassen, damit dieser gemeinsam mit den Mitgliedstaaten prüft, wie die Situation verbessert werden kann. In der EU gibt es 850 000 Kraftverkehrsunternehmen. Zwischen 2000 und 2020 wird von einem 55%-igen Wachstum des Güterverkehrs ausgegangen, im internationalen Verkehr wird sogar ein doppelt so hohes Wachstum erwartet. |
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