24.04.07 10:36 Alter: 18 Monat(e)

INFOBRIEF Europa Ausgabe 19

Dr.Dieter-L.Koch Mitglied des Europäischen Parlaments Neue für das Kraftverkehrsgewerbe Erhöhte Mindestruhezeit

Seit wenigen Tagen gelten neue Arbeitsvorschriften für das Kraftverkehrsgewerbe.

Für Berufskraftfahrer muss alle zwei Wochen eine Mindestruhezeit von 45 zusammenhängenden Stunden sowie eine längere tägliche Ruhezeit gewährleistet sein. Die neuen Bestimmungen gleichen die Verfahrensweisen der einzelnen Mitgliedstaaten an.

Als "wichtigen Schritt für das europäische Kraftverkehrsgewerbe" bezeichnete EU-Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot (zuständig für Verkehr) die Bestimmungen: "Ohne Zweifel kommen die Vorschriften allen Beteiligten zugute: den Kraftfahrern, die in den Genuss erheblicher sozialer Fortschritte gelangen, den Verkehrsunternehmen, für die faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, sowie sämtlichen Verkehrsteilnehmern, die von größerer Sicherheit profitieren."

Die neuen Arbeitsvorschriften aktualisieren eine zwanzig Jahre alte Gesetzgebung. Die Wirtschaft, die Beschäftigten und die Mitgliedstaaten hatten über ein Jahr lang Zeit, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten. Diese gelten - unabhängig vom Zulassungsland der Fahrzeuge - für Beförderungen im innergemeinschaftlichen Starßenverkehr sowie für Beförderungen zwischen der Gemeinschaft, der Schweiz und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums. 


 

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