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05.04.07 10:50 Alter: 18 Monat(e)
INFOBRIEF EUROPADr. Dieter-L.Koch Mitglied des Europäischen Parlaments 02. April 2007Verkehrsnachrichten...
... aus Frankreich
Die französischen Verkehrsbehörden haben seit Februar eine neue Regelung für die höchstzulässige Geschwindigkeit von Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 Tonnen und 12 Tonnen eingeführt. Danach müssen diese Fahrzeuge auf Autobahnen ihre bisherige erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 110 Stundenkilometern auf 90 km/h drosseln. Auch die bisher für das Befahren von vierspurigen Schnellstraßen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h wurde für diese Fahrzeuge auf 90 Stundenkilometer verringert.
... aus Belgien
Die belgischen Verkehrsbeörden haben die höchstzulässige Geschwindigkeit für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen auf Autobahnen und Schnellstraßen - mit mindestens zwei Fahrspuren in jede Richtung - auf 90 Stundenkilometern verringert. Auf Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen ist jeweils eine Höchstgeschwindigkeit von 90 Stundenkilometern erlaubt. Für Gefahrgutfahrzeuge, die Güter der Gefahrgut-klasse 1 befördern, gilt dagen ein Tempolimit von 50 km/h, höchstens 75 km/h auf Autobahnen.
... aus Norwegen
Die norwegischen Straßenverkehrsbehörden haben mit Wirkung 1. März für alle Fahrer von Kraftfahrzeugen die Verpflichtungeingeführt, eine Warnweste pro Person an Bord mitzuführen. Diese Warnweste ist im Falle einer Panne oder eines Unfalls beim Verlassen des Fahrzeuges zu tragen. die Warnwesten müssen in ihrer Ausführung der EU-Norm EN 471, Klasse 2 entsprechen.
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