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13.03.07 18:49 Alter: 18 Monat(e)
Verbrauchsteuern auf Dieselkraftstoff für gewerbliche Zwecke –Worum geht es in dem Vorschlag? Brüssel/Berlin, 13.03.2007Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, das Steuergefälle bei LKW-Dieselkraftstoff abzubauen. Damit will sie Wettbewerbsverzerrungen bei „gewerblich genutztem Gasöl“ auf dem Binnenmarkt für Güterkraftverkehr beseitigen. Ziel ist, den „Tanktourismus“ zu verringern und den Umweltschutz zu stärken. Der Sektor ist für 19,3 Prozent der CO2-Emissionen in der EU25 verantwortlich. Derzeit ändern LKW-Fahrer ihre Fahrtstrecken, um von den niedrigen Steuersätzen in einigen Mitgliedstaaten zu profitieren. EU-Steuerkommissar László Kovács sagte: „Ich bin fest davon überzeugt, dass sich die jetzt vollständig für den Wettbewerb geöffneten europäischen Güterkraftverkehrsmärkte die übermäßigen Unterschiede in den Verbrauchsteuern der Mitgliedstaaten auf LKW-Dieselkraftstoff nicht länger leisten können.“
Verbrauchsteuern auf Kraftstoff machen bis zu 18 Prozent der Betriebskosten im Straßenspeditionsgeschäft aus. Mit einer einzigen Tankfüllung legt ein großer LKW heute zwischen 1500 und 3000 km zurück. Das bedeutet, dass international tätige oder in Grenznähe zu einem Niedrigsteuerland ansässige Spediteure die sehr erheblichen Unterschiede zwischen den nationalen Verbrauchsteuern auf Diesel ausnutzen können, indem sie in Mitgliedstaaten mit den niedrigsten Steuern tanken.
Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zielt darauf ab, dass die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität erhalten, um zwischen Steuersätzen für gewerblich genutztes und nicht gewerblich genutztes Gasöl zu unterscheiden. Alle Mitgliedstaaten können die Besteuerung gewerblich genutzten Dieselkraftstoffs unter das bei ihnen am 1. Januar 2003 geltende Steuerniveau senken, sofern die Mindeststeuerbeträge eingehalten werden und die steuerliche Belastung durch die Einführung von Straßenbenutzungsgebühren unverändert bleibt. Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, den Mindestverbrauchsteuersatz in zwei Schritten von 302 auf zunächst 359 Euro und dann 2014 auf 380 Euro je 1000 Liter zu erhöhen.
Zudem ist vorgesehen, dass die Sätze für nicht gewerblich genutzten Dieselkraftstoff und für unverbleites Benzin in keinem Mitgliedstaat unter dem Satz für gewerblichen Dieselkraftstoff liegen dürfen. Würden diese anderen Kraftstoffe niedriger besteuert als gewerblich genutztes Gasöl, so würden sie vorteilhafter behandelt als gewerblich genutzter Dieselkraftstoff, ohne dass es einen stichhaltigen Grund gibt, der eine solche Vorzugsbehandlung rechtfertigt.
Alle Informationen im Einzelnen finden Sie hier.
Ein Memo zum Thema Diesel-Steuer gibt es hier pdf - 86 KB [86 KB] .
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der EU-Kommission. |
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