29.08.16 09:15 Alter: 8 Monat(e)

Interessen bündeln für Schadenersatz

Illegale Preisabsprachen von fünf bedeutenden LKW-Herstellern ziehen ein Rekordbußgeld nach sich. Und zudem steigt die Zahl der Schadenersatzforderungen.

14 Jahre lang haben Mercedes, MAN, DAF, Iveco und Renault/Volvo die Bruttolistenpreise für das Marktsegment der mittelschweren und schweren Lastwagen im Geheimen abgesprochen. Im Juli 2016 verhängte die EU-Kommission gegen vier Hersteller deswegen ein Rekordbußgeld von 2,93 Milliarden Euro. Und es wird noch teuer: Jetzt kommen auf die Lastwagenbauer die Schadensersatzforderungen von geschädigten Käufern und Leasingnehmern zu.

Am Anfang stand eine nüchterne Pressemitteilung. Die EU-Kommission informierte am 18.01.2011 in einigen knappen Sätzen über ungekündigte, länderübergreifende Insp ektionen in der Lastwagenbranche. MAN hatte zuvor die EU über die illegalen Absprachen informiert. Dies war der Auftakt für eine langjährige Kartelluntersuchung.

Am Ende der Untersuchungen steht fest, dass die fünf Hersteller erhebliche Rechtsverstöße begangen haben: Sie "koordinierten" seit 1997 die Bruttolistenpreise von Lastwagen mit 6 bis 16 Tonnen und mit 16 und mehr Tonnen. Diese Listen dienen als Basis für viele Preise in der Lkw-Industrie. Zudem sprachen sie die Reaktion auf verschärfte Abgasvorschriften ab und gaben die Kosten an die Kunden weiter. Die Rechtsverstöße wurden von Daimler und den weiteren Unternehmen zugegeben. Die Geldbuße fiel deshalb etwas niedriger aus. Der "Kronzeuge" MAN kam sogar ohne Strafzahlungen davon. Gegen Scania wird noch ermittelt, weil diese die Vorwürfe bestreitet.

Rekordbußgeld lässt auf erhebliche Schäden bei Kunden schließen

Die Buße im Fall "Lkw-Kartell" ist mehr als doppelt so hoch wie jede andere bislang verhängte Geldbuße wegen Verstößen gegen das EU-Kartellrecht. Selbst EU-Kommissarin Vestager bezeichnet diese Absprachen als "schweren Kartellverstoß" und die Rekordgeldbuße als "Ausrufezeichen" dafür, dass Kartelle in Europa keinen Platz hätten. Da sich die Höhe der Geldbuße auch am verursachten Schaden orientiert, verdeutlich dies die enormen Schäden, die die Preisabsprachen verursacht haben können.

Schadensersatz für kartellgeschädigte Käufer und Leasingnehmer

Die Schäden durch das Kartell betreffen tausende Kunden, die seit 1997 Lkw gekauft oder geleast haben. Bei größeren Firmenflotten kann der entstandene Schaden schnell im sechsstelligen Bereich liegen. Diese Schäden müssen von MAN, Mercedes, DAF, Iveco oder Renault/Volvo ersetzt werden. In Deutschland verpflichtet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Kartellteilnehmer zum Schadensersatz.

Allerdings müssen die überführten Lkw-Hersteller nicht von sich aus tätig werden und ihre Kunden entschädigen. Die geschädigten Unternehmen müssen Schadensersatz einfordern. Rechtsanwälte, die bereits Erfahrungen mit Großschadensfällen in der Autoindustrie haben, können den betroffenen Unternehmern beim Durchsetzen ihrer Rechte zur Seite stehen.

Interessenbündelung hat Vorteile für die Geschädigten

Gerade bei umfangreichen Schadensfällen, bei denen es viele ähnlich gelagerte Fälle gibt, bietet ein gebündeltes Vorgehen Vorteile für die Geschädigten. Zum Beispiel muss bei Schadensersatzforderungen genau angeben werden, wie hoch der entstandene Schaden ist. In der Praxis wird dies ohne wettbewerbsökonomische Gutachten nicht möglich sein. Da diese Gutachten viel Geld kosten, kann bei der Finanzierung die Bündelung von Interessen weiterhelfen, indem beispielsweise die Kosten für ein Gutachten auf viele Schultern verteilt werden. Denn es muss - anders als zum Beispiel bei Unfallgutachten - nicht jeder einzelne Lkw-Kauf individuell begutachtet werden.

Mehr Informationen zum Thema gibt es unter www.schadensersatz-kartellverstoss.de.


 

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